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Humanismus als personale Autonomie

Der im letzten post entwickelte humanistische Antifeminismus erlaubt es erstmals, Feminismus von einem moralischen Standpunkt aus zu kritisieren. Humanismus gegen Feminismus in Stellung zu bringen, verlangt einen Begriff der Menschenwürde, der einen positiven Freiheitsbegriff, eine Freiheit etwas aus selbstgewählten Gründen zu tun, involviert. Dieser post untersucht, worin die Abhängigkeit einer frei genannten Entscheidung von solchen Gründen besteht und leistet damit einen Beitrag zur Bestimmung des Humanismusbegriffs als universalistisch, die im letzten post viel zu kursorisch ausgefallen war.

Übersicht:


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tl;dr: Weil sich Autonomie als begrifflich unabhängig von Moral bzw. Schuld erweist, ist die Autonomie der Person, die personale Autonomie, prinzipiell geeignet, die Freiheit, die Personen in ihren Entscheidungen demonstrieren, zu explizieren. Die impliziert jedoch noch keine metaphysische Garantie einer Freiheit i.S.e. Zurückweisung des Determinimus. Zusätzlich erweist sich personale Autonomie als nicht-kontextrelativ. Von jedem Explanans einer humanistischen Freiheit, deren Ausübung dem Menschen Würde verleiht, verlangen wir aber genau diese beiden Eigenschaften: Es ist universalistisch, d.h. für alle Menschen gültig und es markiert die menschliche Freiheit auch dort, wo die Moral versagt.

I. Von einem humanistischen Standpunkt

Im letzten post war gezeigt worden, daß, wenn man den Begriff der Menschenwürde mit Hilfe der Verbote von Demütigung und Verletzung der Selbstachtung bestimmt, dann kommt man nicht umhin, einen humanistischen Standpunkt einzunehmen, der zwei Aspekte umfaßt:

  • (1) theoretischer Humanismus: Menschliche Freiheit ist die Fähigkeit, Gründe einzusehen, selbst abzuwägen und der eigenen Abwägung zufolge auch zu handeln. Freiheit wird damit ausgeübt, insofern Rationalität demonstriert wird dadurch, daß eine eigene Handlungserklärung für das selbst kontrollierte Verhalten gegeben wird. Alle Menschen können gar nicht anders, als sich selbst als Wesen zu verstehen, die ihr Handeln an Gründen ausrichten.

Das positive Freiheitsverständnis in (1) ist nicht alternativlos: Der atheistische Existentialismus verstand Freiheit als Wahlmöglichkeit und damit als Fähigkeit, sich in seinen Entscheidungen jederzeit von seiner Biographie psychologisch komplett lösen zu können.

  • (2) ethischer Humanismus: Die Ausübung der Autonomie, i.e. die Realisation der Freiheit aus (1) verleiht dem Menschen seine Würde, denn der Mensch ist nicht determiniert und daher nach bestimmten Kriterien moralisch verantwortlich für sein Handeln. Ohne Freiheit gibt es keine Verantwortung. Die Gründe des Handelns lassen sich nicht naturalisieren, d.h. sie sind in keinem Sinne Ursachen des Handelns. Und wäre das menschliche Handeln durch Anderes als durch Gründe dominiert, dann wäre dieses Andere nicht gegeben, bzw. dessen Bedingungen nicht erfüllt.

Damit wird der Humanismusbegriff primär auf den Freiheits- bzw. den Autonomiebegriff zurückgeführt. Doch Freiheit wie in (2) durch Autonomie und Autonomie wie in (1) durch selbstgesetzte Regeln und Gründe, zu handeln und zu urteilen, zu analysieren, ist noch ein wenig unbestimmt und zieht sofort Fragen nach sich:

  • Welche Art von Verantwortung ist mit der Ausübung der eigenen Autonomie verbunden derart, daß wir bestimmte Konsequenzen für oder gegen uns gelten lassen müssen? Wie muß der Umgang mit Gründen aussehen und welche Verantwortung wird von diesen Gründen umfaßt? Und kann es einen Konflikt geben zwischen Autonomie und Moral? Ist Autonomie in (1) oder (2) vielleicht ein normativer Begriff?

Es gibt bereits in der Belletristik lange verbreitete Strategien, Personen von ihren autonomen Handlungen ausgehend zu charakterisieren, indem jeweils auf einen Begriff der Person im Sinne eines dramatischen Zentrums sozialer Zusammenhänge angespielt wird, der in verschiedene, nicht-trennscharfe und gewissermaßen regionale Konzepte – Charakter, Figur, Persönlichkeit und Individuum – zerfällt. Diese regionalen Konzepte sind bereits Teil unserer Alltagspsychologie und und wurden von mir hier dargestellt. Sie illustrieren, was Freiheit bedeutet, bzw. wie sie eingeschränkt oder verloren wird.

II. Autonomie ohne Moral oder Schuld

Wir benutzen hier als zentrale Intuition, daß kein Modell personaler Autonmie ohne das Handeln aus selbstgewählten Gründen akzeptabel sein und kann und beantworten die obige Frage nach der mit Autonomie verbundenen Verantwortung von Personen, indem wir überraschenderweise eine anti-kantianische These stark machen:

  • (3) Personale Autonomie der Person A ist keine notwendige Bedingung moralischer Verantwortung und moralische Verantwortung ist keine notwendige Bedingung personaler Autonomie.

Dafür wird zunächst gezeigt, daß die epistemischen Bedingungen personaler Autonomie weniger impliziert, als das, was für moralische Verantwortung gebraucht wird. Folglich könnte ein Akteur A autonom handeln und dennoch nicht moralisch verantwortlich sein. Danach argumentieren wir, daß die Bedingung der Kontrolle über das eigene Handeln bei Autonomie weit stärkere Implikationen hat, als das, was erforderlich ist für moralische Verantwortung. Folglich könnte A moralisch verantwortlich sein, ohne autonom gehandelt zu haben.

(A) Moralische Veranwortung verlangt anderes Wissen als Auonomie:

  • i) Denn sie kann durch Täuschung ausgeschlossen werden, ohne daß daraus auch folgen würde, daß nicht-autonom gehandelt wurde. Denn einer selbstgesetzen Regel oder einem selbstgesetzten Grund kann man freiwillig folgen auch dann, wenn man sich über die Folgen nicht im Klaren ist. Folglich muß jedes moralische Handeln eine epistemische Bedingung involvieren. Denn Autonomie geht – anders als bei Moral – nicht schon dann verloren, wenn der tatsächliche vom intendierten Handlungserfolg abweicht.
  • ii) Andererseits kann Autonomie aber auf epistemische Bedingungen auch nicht komplett verzichten: Wenn A aufgrund z.B. einer Täuschung dazu gebracht wird, gegen seine selbstgesetzten Regel zu handeln, würden wir sein Verhalten nicht als autonom ansehen. Seine moralische Verantwortung z.B. im Fall einer elterlichen Garantenstellung schließt das nicht aus.
  • iii) Doch die moralische Verantwortung ausschließende Täuschung betrifft die Folgen des Handelns von A, während die Autonomie ausschließende Täuschung offenbar begrifflicher Natur sein muß, insofern es um das Erfassen von Regeln und unbeschränkte Einsetzen von Gründen, zu handeln geht. Also: Die epistemischen Bedingungen der Autonomie unterscheiden sich von den epistemischen Bedingungen der Moral.

(B) Autonomie verlangt eine stärkere Kontrolle als Moral:

  • i) Moralische Verantwortung kann dadurch ausgeschlossen sein, daß A sein Verhalten nicht mehr kontrollieren kann, sei es z.B. infolge von Gemütsbewegungen oder infolge von Drogen. In diesem Fall fehlt A die sog. guidance control, die sich von der sog. regulative control dadurch unterscheidet, daß letztere entfällt genau dann, wenn es keine Alternativen mehr zum tatsächlich stattgefundenen Handlungsverlauf gibt: guidance control ist eine notwendige Bedingung moralischer Verantwortung. Man kann darüber streiten, ob auch regulative control für moralische Verantwortung erforderlich ist, i.e. ob A nur dann moralisch verantwortlich ist, wenn er hätte anders handeln können und in diesem Sinne frei war. Doch für Autonomie gilt das sicher nicht, sie braucht die guidance control und verzichtet auf die regulative control. Insbesondere ist regulative control eine wesentlich stärkere Bedingungen als guidance control.
  • iii) Im Gegensatz zu moralischer Verantwortung involviert Autonomie eine historische Kontrollbedingung, die für guidance control als notwendige Bedingung der Autonomie verlangt, daß A handelt auf der Basis von Überzeugungen, Regeln oder auch Werten, die er nach einer Phase kritischer Untersuchung für in irgendeinem Sinne richtig befunden hat. Im Sinne einer Handlungsethik moralisch richtig handelt hingegen schon, wer das Richtige tut. Daß er die richtige Begründung dafür gibt, ist nicht erforderlich. Es ist aber unnötig, daß A einen Evaluationsprozeß die ganze Zeit vorrätig hält oder durchmacht, während er im Begriff ist, autonom zu handeln. Doch ohne eine kritische Untersuchung durch die Person selbst würden wir vielleicht von einem Potential zur Selbstbestimmung, jedoch nicht von realisierter Autonomie reden. Also: Die guidance control der Autonomie ist daher stärker als die der moralischen Verantwortung.

Also: Es gibt keine begriffliche Beziehung zwischen Autonomie und moralischer Verantwortung, so daß ihr Verhältnis lediglich kontingent ist. Autonomie ist höchstens dann beeinträchtigt, wenn das Befolgen, Ändern oder Ergreifen der selbstgesetzten Regeln oder Kontrollkriterien in geeigneter Weise gestört wird. Wir werden daher A ab jetzt für verantwortlich für all das halten, daß zu ändern, zu bewirken oder zu erreichen in seinen Möglichkeiten oder Kräften liegt.

Ist der Autonomiebegriff erst einmal von moralischen Komponenten entlastet, kann man versuchen, ihn von biographischen Komponenten zu entlasten. Wie steht es nun um das Verhältnis von Autonomie und Schuld?

  • i) Doch kann A im Sinne seiner Autonomie verantwortlich sein, ohne sich etwas zu Schulden kommen lassen zu haben? Das ist aber klarerweise der Fall, denn mit Hilfe persönlicher Schuld fragen wir danach, was B von A verlangen könnte. Verantwortung im Sinne von Autonomie fragt danach, inwiefern es A möglich ist, sich von Gründen leiten zu lassen und impliziert daher etwas darüber, inwiefern A von B verlangen kann, ihm nicht in die Quere zu kommen.
  • ii) Schuld kann aber auch ohne Autonomie entstehen, z.B. wenn A extrem unter dem psychologischen Einfluß von B steht. Auch bei Kindern ist das manchmal der Fall.

Wir können dieses Ergebnis zusammenfassend festhalten in der These:

  • (4) Autonomie ist von Moral bzw. Schuld jeweils logisch unabhängig, so daß zwischen ihnen nur kontingente Beziehungen bestehen können. Insbesondere ist personale Autonomie kein normativer Begriff.

III. Autonomie ohne Verantwortung

Neben dem in (3) diskutieren normativen Sinn von Verantwortung gibt es noch eine andere Verwendung dieses Begriffs, die bei Personen interessant ist und demonstriert, daß Autonomie und Verantwortung nicht äquivalent und schon gar nicht synonym sind:

  • (5) Es ist falsch, daß eine freie Person genau dann für ihr Handeln verantwortlich ist, wenn sie autonom ist.

Das Motiv hinter (5) ist der Wunsch, den Humanismusbegriff unabhängig zu machen von einer Akteursverantwortung generierenden Gesellschaftsorganisation. Damit entzieht sich der Humanismus dem Relativismus und beansprucht eine minimale, universalistische Gültigkeit.

Für (5) zeigen wir, daß lokal autonome Entscheidungen nicht die globale Verantwortlichkeit für das korrespondierende Handeln von A impliziert. Ebenso werden wir zeigen, daß lokal verantwortliches Handeln keineswegs die globale Autonomie der Person A impliziert.

  • i) Wenn wir davon sprechen, daß A für sein Handeln lokal verantwortlich ist, dann verstehen wir darunter, daß wir von A zu Recht eine Erklärung seines intentionalen Verhaltens verlangen derart, daß Verantwortlichkeit einen gewissen Grad an Reflexion und Rationalität einschließt über die Umstände des Handeln, die eigenen Wünsche und Überzeugungen. Denn andersfalls kann A gar nicht beanspruchen, aus Gründen gehandelt zu haben. Man könnte auch von einer schwachen, instrumentellen und epistemischen Rationalität als Kriterium für lokale Verantwortlichkeit sprechen.
  • ii) Von globaler Verantwortlichkeit wollen wir sprechen, wenn A sein intentionales Verhalten an die gegenwärtig gültigen Rationalitätsstandards derjenigen community anpaßt, in der A jetzt und gegenwärtig handelt und auch die normative Wichtigkeit und die wahrscheinlichen Folgen seines in einen Kontext eingebetteten Handelns versteht. Denn andersfalls kann A gar nicht beanspruchen, daß sein Verhalten als Steuerung von lokalen Abläufen in der Zeitentwicklung der externen Welt, der Gesellschaft, aufgefaßt werden. Globale Verantwortlichkeit läuft damit auf das Kriterium hinaus, daß personenunabhängige Bedingungen der Optimalität erfüllt werden und meint insofern einen starken und praktischen Begriff von Rationalität, der auf einer Sensibilität gegenüber Gründen für Handlungen beruht, die ihrerseits unabhängig sind von den persönlichen Motiven. Eine global verantwortliche Person reagiert tatsächlich auf gute und nicht nur auf die eigenen Gründe und neigt dazu, die gesellschaftlichen Standards des Verhaltens als relevant für ihr eigenes Verhalten zu erachten.
  • iii) Autonomie verlangt nur, daß eine Person ihre eigenen Wünsche in ihrem Verhalten berücksichtigen, nicht aber, daß sie in ihrem Handeln auch von wahren Urteilen angeleitet wird. Etwas anderes zu behaupten, würde bedeuten, Autonomie mit einem seiner Potentiale zu verwechseln, nämlich dem zur persönlichen Zufriedenheit oder allgemein zum Erfolg zu führen. Noch viel weniger verlangt Autonomie, daß andere Personen mit dem Handeln von A zufrieden sind oder es in irgendeinem Sinne für vernünftig halten. Also: Globale Verantwortung hat daher nichts mit personaler Autonomie zu tun. Personale Autonomie impliziert schwache, epistemische, nicht aber starke, praktische Rationalität.
  • iv) Stattdessen impliziert autonomes Handeln im Sinne einer lokalen Verantwortung schwache, die instrumentell-epistemische Rationalität. Denn Autonomie muß verneint werden, wenn A z.B. nicht in der Lage ist, seine Präferenzen zu ändern und diese Änderung auch im eigenen Verhalten durchschlagen zu lassen. Zusätzlich verlangt autonomes Handeln eine Fähigkeit der sozialen Teilhabe und des Engagements, die über eine volutative oder epistemische Unterordnung unter äußere Erwartungen hinausgeht, so daß A als selbständiger Adressat von Gestaltungsansprüchen angesehen werden kann. Insofern bleibt soziale Teilhabe, für die starke, praktische Rationalität ausreichend wäre, allein hinter personaler Autonomie zurück. Also: Für personale Autonomie ist starke Rationalität nicht hinreichend.

Man darf daher die Bedingungen der Autonomie nicht mit denen der durch eigenes Handeln erzeugten Verantwortung durcheinderbringen, nur weil beide jeweils eigene Varianten von Rationalität involvieren, die jedoch logisch voneinander unabhängig sind: Autonomes Handeln setzt nur auf instrumentelle Rationalität. Insofern wir aber verlangen, daß A auf Standards des Handeln vernünftig reagiert wird, dann kann Rationalität nicht mehr als Eigenschaft einer Menge von Überzeugungen angesehen werden, mit der sich A identifiziert. Global verantwortlich gegenüber Gründen zu sein, heißt, unabhängig von den eigenen Wünschen auch die Haftung aus diesen Gründen für seine eigenen Entschlüsse als relevant zu betrachten. Also: A kann als verantwortlich Handelnder angesehen werden, ohne deshalb auch autonom gehandelt haben zu müssen.

Mit Hilfe von (4) und (5) können wir die globale und moralisch relevante Verantwortung von Personen via Autonomie nicht mehr normativ von ihren Folgen her, sondern epistemisch mit Hilfe ihrer Entstehungsbedingungen charakterisieren:

  • (6) Insofern der Akteur in seiner Sphäre global verantwortlich ist, für alles, was er – absichtlich oder unabsichtlich – erreicht und herbeigeführt hat, markiert der Begriff der Verantwortung als autonome Person die Menge der Veränderungen in der sozialen Sphäre von A, von denen A zugeben muß, daß sie geschehen und vorgefallen sind, schon weil er in dieser Sphäre gegenüber anderen Personen intentional aufgetreten ist. Im Bereich des vom Menschen Gemachten sind die Veränderungen, z.B. eine Unterlassung, aber abstrakt und damit nicht körperlich oder wahrnehmbar. Die Folge dieser Verantwortung besteht darin, daß A gegen sich gelten lassen muß, daß B die von A herbeigeführten Tatsachen zu seinen eigenen Handlungsgründen macht in dem Sinne, daß B in diesem Fall nicht unrational, ungerecht oder willkürlich handelt derart, daß A gegen solcherlei Schikanen Einspruch erheben könnte.

Die lokale Verantwortung von Personen via Autonomie hingegen hat damit endgültig eine epistemische und damit nicht-normative Lesart bekommen.

  • (7) Denn aus (5) folgt auch, daß diejenige Verantwortung, die A hat, um so größer wird, je mehr B von den abstrakten Zusammenhängen, in denen sich soziale Kontakte abwickeln, versteht. In moralischer oder globaler Lesart wäre das nonsense, denn es hieße die Folgen von Unwissendheit moralisch zu privilegieren.

Also: Die globale Verantwortung ist kontextrelativ, die lokale Verantwortung von A, die die Autonomie im Sinne einer epistemischen Rationalität ausbuchstabiert, ist es nicht.

IV. Fazit

Insofern personale Autonomie weder normativ, noch kontextrelativ ist, ist sie als Explanans für eine humanistische Freiheit geeignet, deren Ausübung dem Menschen Würde verleiht.

  • 1) Autonomie bedeutet wegen (3) nicht, nach Werten zu streben oder Tugenden zu pflegen und Freiheit besteht nicht darin, sich einer moralischen Verantwortung zu stellen. Damit ist auch der Humanismusbegriff in (1) und (2) ethisch neutral und kann mit jeder normativen Ethik z.B. einer konsequentialistischen oder deontologischen Ethik kombiniert werden.
  • 2) Autonomie meint wegen (4) folglich nicht – auch nicht beschränkte – Willkür und erschöpft sich nicht in einer stoischer Autarkie und damit darin, keinerlei Fremdeinfluß zu dulden bzw. ihm zu widerstehen.
  • 3) In epistemischer Hinsicht meint Autonomie wegen (5) weniger die Unabhängigkeit von den Meinungen anderer, sondern den Grad, zu dem sie deren Einfluß effektiv überprüft. Vielmehr meint Autonomie eine schwache Rationalität, daß sich Personen von Gründen, zu urteilen, sowie von Gründen, zu handeln, leiten lassen können und leiten lassen: Wer vor Zorn rasend irgendetwas tut, gilt nur als eingeschränkt autonom – wenn überhaupt.
  • 4) In diesem Sinne bezeichnen wir es – konsistent zum letzten post – als human, wenn wir andere Menschen als solche behandeln, die sich wechselseitig die Fähigkeit zuerkennen, nach Gründen zu handeln und zu urteilen. Die Freiheit das zu tun, verleiht dem Menschen seine Würde und sie ist es, die gegen Demütigung geschützt wird.
  • 5) Es gibt bereits in der Belletristik humanistische Narrative, Personen als dramatische Zentren von Entscheidungen darstellen, die so bewährt sind, daß sie bereits in unser alltagspsychologisches Verständnis sedimentiert sind. Humanismus ist damit Teil der von uns gelebten Kultur.

Irgendeine besondere z.B. theologisch oder in anderer Weise motivierte Wertorientierung unseres Handelns gegenüber anderen Personen ist hierfür nicht nur unerheblich, sondern der Humanität des Verhaltens offenbar sogar abträglich: Religiosität z.B. kann von diesem Standpunkt aus nicht toleriert werden.


8 Kommentare

  1. […] c) nicht-normativer, kontextfreier und universalischer Autonomiebegriff: Freiheit bedeutet für jeden Menschen immer zwangloses Handeln aus eigenen Gründen. […]

  2. […] nicht-normativer, kontextfreier und universalischer Autonomiebegriff: Freiheit bedeutet für jeden Menschen immer zwangloses Handeln aus eigenen […]

  3. […] geschieht typischerweise Entmündigungen wie z.B. willkürliche Beschränkungen der personalen Autonomie. Das alles betrifft primär den ethischen […]

  4. […] Denn Wünsche und Meinungen sind Elemente der alltagspsychologischen Theorie, deren Funktion allein darin besteht, das intentionale Handeln zu erklären. Für Humanisten ist das unerträglich, denn Humanismus meint personale Autonomie der Individuen über ihre Meinungen und Wünsche. […]

  5. […] daß personale Autonomie – soweit sie das Handeln aus selbstgesetzten Gründen involviert – nicht kontext-relativ ist und keine normativen Komponenten involviert wie z.B. Moral oder […]

  6. […] sich die meisten Männerthemen-Bewegten selbst als Humanisten sehen und Humanismus einen Begriff der Menschenwürde, der die Freiheit, etwas aus selbstgewählten Gründen z…, involviert, spielt der Freiheitsbegriff – oder in moderner Formulierung: der der personalen […]

  7. […] geschieht typischerweise Entmündigungen wie z.B. willkürliche Beschränkungen der personalen Autonomie. Das alles betrifft primär den ethischen […]

  8. […] theoretischer Sicht liegt die konzeptionelle Achillesferse in der Frage, wie der Begriff der personalen Autonomie wirklich zu verstehen ist und ob die soziale Realität der Frauen mit seinen Anforderungen wirklich […]

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