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Menschenwürde oder Zwangsvaterschaft?

Die Rechtslage der Männer ist im Vergleich zur den Rechten, die die Frauen für sich verbuchen können, in den letzten Jahren immer schlechter geworden: In punkto gleiche Rechte hinken die Männer den Frauen ebenso hinterher wie in in punkto gleiche Lebenschancen. Besonders eklatant sichtbar wird das dort, wo die Frauen ihre Kinder benutzen können, um Männern etwas anzutun. Neben den entsorgten und entrechteten Vätern steht das Problem der Zwangsvaterschaft im Mittelpunkt der Misere.

Übersicht:


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tl;dr:

Der Kern einer Menschenrechte begründenden Menschenwürde besteht in einer Garantie für das Funktionieren einer komplexen Gesellschaft durch wechselseitige Zuerkennung des Status als tragendes Element in einem konkret formulierten Moralsystem. Diese These erlaubt es einerseits, zu erklären, wie es zu bestimmten Grenzfällen in Sachen Menschenwürde kommt, in denen unsere moralischen Intuitionen ins Leere laufen, und andererseits zu erkennen, daß Zwangsvaterschaft eine Demütigung und Verletzung der Menschenwürde darstellt. Zwangsvaterschaft ist eine Veranschaulichung par excellence dessen, was es heißt, jemanden als Objekt zu behandeln.

I. Das Problem der Zwangsvaterschaft

Der Hartnäckigkeit von emannzer verdanken wir den Anstoß zu einer längst überfälligen Debatte über die vielfältigen Aspekte der Zwangsvaterschaft. Darunter verstehen wir den folgenden Sachverhalt:

  • Frauen haben in Deutschland das Recht, frei zu entscheiden, ob sie ein Kind haben wollen oder nicht. Dieses Recht ist Männern verwehrt. Männer müssen als potentielle Väter die keiner Begründung bedürftige Entscheidung der schwangeren Frau in ihren rechtlichen, finanziellen und lebenspraktischen Konsequenzen mittragen, auch wenn sie sich vor dem Sex gegen ein Kind ausgesprochen haben.

Vor allem Feministen – insbesondere die vom linken Maskulismus immer wieder gehypten Feministinnen onyx und RobinUBahn – identifizieren die Ausübung von Sex gerne mit der Zustimmung zur Vaterschaft und propagieren daher die Zwangsvaterschaft – was jeder Homosexuelle wohl für mehr als lächerlich halten dürfte und daher nicht einzusehen ist, warum die feministische Praxis Männer nach ihren sexuellen Vorlieben unterschiedlich behandelt. Im Ergebnis entscheiden aber heute Frauen über die Familienplanung – und zwar allein.

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Kein post wird alle von emannzer geschilderten Aspekte der Zwangsvaterschaft abdecken können, aber eine Frage wird immer auftauchen: Kollidieren überhaupt die Selbstbestimmungsrechte der schwangeren Frau mit Rechten und moralischen Ansprüchen des potentiellen Vaters, insofern es überhaupt welche gibt, oder regelt die Biologie diesen Konflikt von selbst? Zur Frage der Abtreibung bzw. der Neugeborenentötung haben jüngst der Jüngling und der Sexismusbeauftragte Stellung genommen.

II. Analytischer Humanismus und Menschenwürde

Die Rolle der Menschenwürde im analytischen Humanismus war bisher bestimmt worden, indem es mit einem grundlegenden Demütigungsverbot in Zusammenhang gebracht wurde. Durchbrechungen des Demütigungsverbotes zeigen sich fast immer in einem Selbstachtungsverlust.

  • (1) Die erste mögliche Realisation von Demütigungen sind die Verletzung grundlegender Rechte z.B. durch Folter, so daß Menschenwürde zum Teil durch Menschenrechte ausbuchstabiert wird: Menschenwürde ohne Menschenrechte wären ohnmächtig, Menschenrechte ohne Menschenwürde wären grundlos.
  • (2) Die andere mögliche Realisation sind Entmündigungen von Personen, insofern man ihnen die Verantwortung für die Abwägung ihrer eigenen handlungsleitenden Gründe abnimmt, z.B. wie in der Sklaverei entzieht oder nicht zugesteht, so daß sie sich selbst nicht mehr als eigenständig Handelnde einschätzen.

Beides zusammen zeigt, daß die Verletzung der Menschenwürde den Status eines Menschen als Person im Sinne eines Gravitationszentrum sozialer Zusammenhänge aufgrund seiner Rolle als freier, selbstverantwortlicher und selbstbestimmter Akteur bedroht. Daraus hat der analytische Humanismus drei Kernaussagen abgeleitet:

  • a) theoretischer Humanismus: Freiheit bedeutet Handeln aus Gründen.
  • b) ethischer Humanismus: Würde bedeutet Handeln in Freiheit.
  • c) nicht-normativer, kontextfreier und universalischer Autonomiebegriff: Freiheit bedeutet für jeden Menschen immer zwangloses Handeln aus eigenen Gründen.

Zusätzlich wurde klar, daß das moralische Verbot, die Menschenwürde zu verletzen, auch individuelle Gestaltungsrechte von Personen schützt.

Wie sehr die Idee einer Würde bei Personen das Moralerbe der Menschheit effektiv dominiert, können wir uns an weiteren Punkten klar machen:

(3) Menschenwürde ist als Quelle normativer Moral nur dann ohne weiteres einschlägig, wenn die Menschen autonom sind. Sind sie es nicht wie z.B. bei Föten, Säuglingen, geistig Behinderten, Komapatienten oder Berauschten, dann gerät das Moralerbe der Menschheit ins Stolpern und wir haben große Probleme, für solche Fälle moralische Intuitionen zu bilden. Entsprechend gibt es Grenzfälle, wo der Eingriff in höchstpersönliche Bereiche des Lebens so schwerwiegend ist, daß wir an der Autonomie der Entscheidung zweifeln, wenn sie z.B. von der Person selbst kommt wie etwa dem Suizid.

  • Man kann daher menschliches Leben generell mit einem unbedingten Wert in Zusammenhang bringen. Doch wer das tut, der kann später das Abtreibungsrecht nicht mehr zulassen, ohne zu bestreiten, daß Föten Menschen sind.

(4) Nicht jeder Eingriff in die Selbstbestimmung ist eine hinreichende Bedingung einer Menschenwürdeverletzung. Denn Fälle persönlichen, aber auch staatlichen Paternalismus wie die gesetzliche Krankenversicherungspflicht halten wir für legitim, während z.B. Folter auch dann als inakzeptabel gilt, wenn wenn durch das Foltern einer Person eine Vielzahl von Menschenleben gerettet werden könnte, denn die Menschenwürde ist nicht verhandelbar.

  • Solche Beschränkungen der Selbstbestimmung sind sogar alltäglich: So kann man z.B. niemandem eins auf die Nase geben und dies mit der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit begründen. Jedes Leben in Gemeinschaften bringt unvermeidlich solche Beschränkungen mit sich. Selbstbestimmungsseingriffe müssen daher besonders schwerwiegend sein oder höchstpersönliche Bereiche betreffen, damit sie als Menschenwürdeverletzung gelten. Nicht jede Mißachtung ist auch gleich eine Verletzung der Menschenwürde.

(5) Wenn Menschenwürde Menschenrechte zur Folge hat, dann muß man zwischen verschiedenen Arten von Menschenrechten unterscheiden. Die politischen Bürgerrechte sind Teilnahmerechte, die eine notwendige Voraussetzung dafür darstellen, dass wir als Bürger überhaupt zusammentreten und eine Gemeinschaft zum Funktionieren bringende Verträge aushandeln können. Die bürgerlichen und politischen Menschenrechten formulieren Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit wir miteinander friedlich kommunizieren und kooperieren können z.B. das Recht auf Leben, Sicherheit, Rechtsfähigkeit, Rechtsgleichheit, Freizügigkeit, Grundausbildung, die Freiheit von Sklaverei, Leibeigenschaft und Folter sowie das Recht, sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Andere Menschenrechte wie z.B. das Recht auf Eigentum oder Investitionen zu tätigen, wo immer man will, dienen wie die meisten wirtschaftlichen und kulturellen Rechte dazu, daß wir frei über unsere Lebensziele entscheiden und sie auch realisieren können. Sie sind schwieriger zu begründen, weil sie nur eine bestimmte Organisationsform von Gemeinschaften vor anderen auszeichnen.

(6) Interessanterweise scheint Menschenwürde auch über das einzelne Individuum hinaus eine Ordnungsfunktion zu haben – wenn sie auch nicht leicht zu bestimmen ist. Denn wir kennen Fälle, in denen unklar ist, ob Menschen zu Objekten gemacht werden und ob wir das lächerlich oder generell entwürdigend finden sollen. Alle diese Fälle sind nach meiner Ansicht strittige Grenzfälle z.B. Leihmutterschaft, Organhandel, Zwergenweitwurf oder Prostitution.

  • Wenn man zugibt, daß an solchen Fällen etwas dran ist, dann beschwört man einen Konflikt zwischen dem Recht auf Selbstbestimmung und der Menschenwürde herauf, weil man eine soziale Dimension der Menschenwürde ins Spiel bringt. Die Pointe wäre, daß einzelne Personen nicht selbst darüber bestimmen können, was die soziale Bedeutung dieser Praktiken ist. Es ist klar, daß Feministen die soziale Dimension der Menschenwürde im Grunde ständig benutzen und bis zum Äußersten ausdehnen.

Dennoch: Mehr als zwei knappe Listen, wo Beispiele von klar eingehaltener und klar verletzter Menschenwürde verzeichnet sind, bringen wir auf diese Weise offenbar nicht zu stande: Es fehlt ein etwas schärferes Kriterium für alle o.g. Grenzfälle, das wir jetzt entwickeln.

Wie würde es in einer Gesellschaft ohne Menschenwürde aussehen? In einer solchen Gesellschaft wäre es anderen Menschen freigestellt, ihre Mitmenschen als Objekte zu behandeln.

  • (7) Letzteres besagt nicht nur, daß die Rechte und die Autonomie des Menschen ignoriert werden, sondern daß die Menschen wechselseitig einander als Moralsubjekte überhaupt nicht ernst nehmen und zwar nicht nur in Bezug auf die höchstpersönlichen Belange, sondern auch im Hinblick auf die Fähigkeit zur moralischen Rücksichtnahme auf andere, gleichgestellte Moralsubjekte.

Mit (7) wird offenbar etwas Interessantes über das faktische Funktionieren von Gesellschaften offengelegt:

  • (8) Denn in einer Gesellschaft ohne Menschenwürde würden Menschen zwar z.B. Tiere oder Pflanzen zu schützen, aber nicht einander – was zum Wegfall des Schutzes z.B. für Tiere oder Pflanzen führen würde. Die Pointe an der Menschenwürde ist daher, diejenigen Moralakteuere zu schützen, die die tragenden Elemente in allen konkret formulierten Moralsystemen einer möglichen Gesellschaft sind. Mit anderen Worten: Der besondere moralische Status, den Menschen haben, ist der, anderen Menschen einen moralischen Status überhaupt erst verleihen zu können.

Das macht es auch – völlig naturrechts- und metaphysikfrei – nachvollziehbar,

  • warum einerseits Menschenwürde an die Zugehörigkeit zu einer Gattung gekoppelt ist, auf der anderen Seite aber bereits das Demütigungsverbot es erlaubt, den Begriff der Menschenwürde ziemlich weit zu entfalten: Denn einen einzelnen Menschen in seiner Würde zu demütigen, bedeutet, ihn aus der Moralgemeinschaft – temporär oder partiell – auszuschließen.
  • warum wir zögen, nicht-autonomen Personen dieselbe Menschenwürde zuzuschreiben, wie autonomen Personen: Denn nicht-autonome Personen fungieren nicht als tragende Elemente in konkret formulierten Moralsystemen.
  • warum nicht alle Eingriffe in die Selbstbestimmung eine Verletzung der Menschenwürde sind: Denn akzeptable Eingriffe in die Selbstbestimmung hängen allein von der konkreten Organisation des sozialen Lebens aller ab. Der intakte Status eines Menschen als tragendes Elemente eines konkret formulierten Moralsystems wird dafür aber immer schon vorausgesetzt.
  • inwiefern es eine soziale Dimension der Menschenwürde gibt, i.e. Handlungen vorkommen, über deren Bedeutung einzelne, autonome Personen nicht entscheiden können. Auch eine minimale Solidarität unter den Menschen ist eine Konsequenz der Menschenwürde.

Das schon schon ein gewisser Test für (8) und übrigens ist (8) nicht sehr weit entfernt von einer kantischen Position: Nach Kant beruht unsere Würde auf unserer Autonomie. Sie verpflichtet uns aber auch zur Achtung der anderen Menschen in ihrer Autonomie und Würde (I. Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 2.Abschnitt).

III. Konflikte zwischen Menschenwürde und Autonomie

Daß es solche Konflikte zwischen Menschenwürde und Autonomie gibt, ist völlig alltäglich: Legen wir dem täglichen Wettbewerb der Selbstverwirklichung keine Fesseln an, so riskieren wir, daß benachteiligte Menschen noch weiter benachteiligt und die privilegierten noch weiter privilegiert werden.

  • (9) Im Fall der Zwangsvaterschaft unterliegt die Selbstverwirklichung der Frau, zu der sie das Kind als Mittel benutzt, im Moment keinerlei Beschränkungen. Solche Beschränkungen können aber prinzipiell von zwei Seiten geltend gemacht werden: von der Seite des ungeborenen Kindes und von der Seite des Vaters. Wir beschränken uns in diesem post auf die Seite des Vaters.

Schauen wir also nach, ob mit Hilfe von (8) eine Verletzung der Menschenwürde des Vaters von einem humanistischen Standpunkt aus nachweisbar ist, wenn ihn eine schwangere Frau via Ausschlagen der Abtreibungsoption zwangsweise und gegen seinen Willen zum Vater macht. Ein Eingriff in die Autonomie seiner Lebensführung ist es definitiv, aber verletzt es auch seine Würde? Wäre das der Fall, dann müßten die Frauen Regelungen zugunsten des werdenden Vater hinnehmen, die ihre Autonomie wiederum einschränken.

Es scheint mir ziemlich offensichtlich zu sein, daß Zwangsvaterschaft einerseits eine die Selbstachtung des Zwangsvaters verletzende Demütigung durch die Schwangere und andererseits eine Objektifizierung des Zwangsvaters durch Mißachtung seiner moralischen Subjektivität darstellt. Meine Begründung dafür ist folgende:

  • i) Wer sich aus freien Stücken für Kinder entscheidet, der entscheidet sich in einem übertragenen Sinn dafür, weiterleben zu wollen, insofern er der Welt etwas hinterläßt. Zwar kann jeder Vater nur begrenzt mitreden, wenn es um die Eigenschaften seiner Kinder geht, aber es ist auf der anderen Seite schwer vorstellbar, daß jemand mit einem pathologischen Selbsthaß Kinder in die Welt setzt: Kinder sind etwas Höchstpersönliches und in dieser Frage übergangen zu werden, ist eine Entmündigung, der kein Mann schon deshalb zustimmt, weil er z.B. mit einer wildfremden Frau in einer Besenkammer einen Quickie hat.
  • ii) Die Entscheidung, Vater zu werden, ist auch eine Entscheidung über die Umstände, unter denen ein Kind groß wird und daher über die konkrete Form des eigenen Beitrags zur nächsten Generation und damit darüber, wie und unter welchen Umständen der eigene Status als Mensch, als tragendes Element in einem konkret formulierten Moralsystem im Hinblick auf die Reproduktion einer auf Zusammenhalt angewiesenen Gesellschaft, ausgeübt wird. Zwangsvaterschaft bedeutet offensichtlich, diesen Status aufzuheben, denn hier wird nicht mal versucht, die Entscheidung des Vaters herauszubekommen: Es ist, als wäre er gar nicht da, kein Mensch, kein moralischer Gesellschaftsteilnehmer, sondern hier ist er reduziert auf das Objekt eines physischen Vorgangs mit biologischen Folgen über die der Zwangsvater per Gesetz gezwungen wird, jede Mitbestimmung aufzugeben. Eine bessere Veranschaulichung dessen, was es heißt, jemanden als Objekt zu behandeln, ist wohl nicht vorstellbar.

Das Ergebnis dieses postes lautet also:

  • Weil Zwangsvaterschaft eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, gibt es einen Konflikt zwischen der strafgesetzlich ausgestalteten Autonomie der Schwangeren und der grundgesetzlich verbrieften Menschenwürde des Zwangsvaters.

Die Folge ist, daß eine grundgesetzliche Verpflichtung zu gesetzlichen Veränderungen besteht, um Männern ein Stück weit denselben Schutz ihrer Menschenwürde durch die Rechtsordnung zu kommen zu lassen, den Frauen schon seit Jahrzehnten haben.

Weitere links zum Thema:

 


40 Kommentare

  1. […] sich weitere Informationen zu diesem Thema. Das Blog “Jungs und Mädchen” stellt eine Verbindung zum Humanismus […]

  2. Fatherleft sagt:

    Schön dass das Thema meiner ersten Internetveröffentlichung von 2011 (damals bei Zeit Online als Leserartikel) mal wieder aufgegriffen wird.

    Das faszinierende ist immernoch, dass gegen eine Männliche Selbstbesteimung der Lebensplanung heute genau die gleichen Argumente vorgebracht werden, wie damals gegen die weibliche Selbstbestimmung der Lebensplanung.
    1.) Die wollen doch nur verantwortungslosen Sex
    2.) Sollen sie doch Verhüten, (wahlweise sich sterilisieren lassen)
    3.) Nette Idee, ist aber mit unserer Rechtssprechung nicht vereinbar (bzw. so ist halt die Biologie, was man bei einer biologischen Bevorteilung der Männer natürlich nie als Argument gelten lassen würde).

    https://www.fischundfleisch.com/superlutz/das-gemeinsame-ja-zum-kind-16638

  3. Emannzer sagt:

    Gute Verbindung des Themas zum Humanismus, danke. Da muss man ja auch erst mal drauf kommen, obwohl es doch eigentlich auf der Hand liegt. Und gerade dabei zeigt sich die Doppelbödigkeit der gespaltenen Zunge vom Feminismus mehr, als nur entlarven. Das hier kann ich nur unterschreiben:

    “ Weil Zwangsvaterschaft eine Verletzung der Menschenwürde darstellt, gibt es einen Konflikt zwischen der strafgesetzlich ausgestalteten Autonomie der Schwangeren und der grundgesetzlich verbrieften Menschenwürde des Zwangsvaters.

    Die Folge ist, daß eine grundgesetzliche Verpflichtung zu gesetzlichen Veränderungen besteht, um Männern ein Stück weit denselben Schutz ihrer Menschenwürde durch die Rechtsordnung zu kommen zu lassen, den Frauen schon seit Jahrzehnten haben.“

    Danke an dieser Stelle auch an den Link von @Fatherleft zum Artikel bei „Fisch+Fleisch“, den ich bei mir nun auch verlinkt habe.

    Darüber stößt man auf einen weiteren im selben Magazin vom Autor Thomas Friedrichs, der ebenfalls ein „Abtreibungsrecht für Männer“ fordert und im Kommentarbereich derb und eklig angegangen wird. Hier zeigt sich mal wieder die genannte (und eklige) Schlangenzüngigkeit der Feministinnen:

    https://www.fischundfleisch.com/thomas-friedrichs/ich-fordere-abtreibungsrecht-fuer-maenner-16604

    Das Thema köchelt langsam über, nicht nur hier in Deutschland, sondern auch international. Es ist insofern schade, dass ein vielbesuchter Blog nicht auf die Meinungen in diesem Land verweist …

    • Thomas Friedrichs kenne ich schon eine Weile, wir sind auch über FB verbunden. Er ist sehr engagiert und aktiv.

      Das Problem ist, daß er unsere blog-Blase sehr mit genderama und AllesEvolution verbindet, die er gar nicht mag. Meine Versuche, ihn besser an uns anzubinden, sind daher leider bisher gescheitert.

      Ich fürchte, wir müssen uns direkt zu fisch & fleisch begeben. Vielleicht könnten wir dort eine Gemeinschaftsblog machen wie es Geschlechteralleerlei ist und unsere Texte dort einfach duplizieren?

      Dort herrscht natürlich ein viel strengere Zensur und auch die Feministen-Fraktion ist stärker und erhält Rückendeckung von den Betreibern.

      • Emannzer sagt:

        Hey, die Idee ist gar nicht mal so schlecht. Immerhin scheint „Fisch+Fleisch“ ja solche (guten) Artikel aus Männersicht trotzdem zuzulassen. Allerdings befürchte ich, wir beide säßen dort zuallererst allein im Boot, würde mir aber wünschen, dass sich zumindest ein paar Andere dort dazugesellen würden. Denn es gibt dort einige Autoren mit viel Potential hinsichtlich Männer- oder Väter-rechtlichen Positionen, die nicht mehr totzuschweigen sind. Lass uns dazu mal telefonieren, Elmar.

      • Fatherleft sagt:

        Das wird auch endlich mal Zeit dass das ein größeres Thema wird. Das Absurde ist natürlich wenn Frauen hier auf die Vorteile der Biologie verweisen, denn nach der Biologie gibt es keinen Grund, warum ein Mann sich für ein ungewolltes Kind, an dessen Aufziehung er keine Aktien hat, zu engagieren. aber offensichtlich sind Frauen es inzwischen zu sehr gewohnt, ihre Gebärfähigkeit als Berechtigungsgenerator zu sehen.

        Ich vermute, wenn wir wirklich Gleichberechtigung hätten, und Mütter nach der Geburt mit einer fairen 50/50 Chance damit rechnen müsste, dass das Kind nach der Geburt beim Vater landet und sie als Unterhaltszahlerin Gewehr bei Fuß stehen müssten, dann würden wir solche Diskussionen gar nicht führen, weil keine Frau mehr ohne Kooperationsbereitschaft des Vaters ein Kind bekommen würde.

        • Im Moment – und ich stehe bei dem Thema eher noch am Anfang – sehe ich zwei Probleme:

          Ich möchte eine ebenso richtige, wie rethorisch wirkungsvolle Strategie gegen biologische Argumente. Das bedeutet nicht, daß ich nicht wüßte, daß diese Argumente nur vorrgeschoben sind und wenig mit der wahren Motivation zu tun haben.

          Über die wahre Motivation bin ich mir noch unklar. Geld spielt sicher ab und an mal eine Rolle, aber das ist vermutlich eher ein Randphänomen. Es hat möglicherweise eher was mit dem Weiblichkeitsideal und der Beherrschung der Privatsphäre durch Frauen zu tun. Aber irgendwie blicke ich da noch nicht durch.

          Daher fällt es mir momentan auch schwer solche Gedankenexperiement zu beurteilen. Ich muß da erst noch drüber nachdenken.

          • Fatherleft sagt:

            Das ist für mich eigentlich nicht so schwer. Ich habe einen Sohn und eine Tochter im fortpflanzungsfähigen Alter. Während bei meiner Tochter alles nur erdenkliche Getan wird, dass sie nicht durch vertrauensmißbrauch oder einen Verhütungsunfall eine Verantwortung für die nächsten zwanzig Jahre tragen muss, die sie nicht tragen will, wird von meinem Sohn so etwas verlangt. Von meinem Sohn wird erwartet, dass er in jede Beziehung mit einer Paranoia geht, weil die Frau die Absprache über die Verhütung einseitig aufhebt. Von meinem Sohn wird erwartet, dass er sich die Samenleiter durchschneidet, wenn er das Risiko vermeiden möchte beim sex ungewollt vater zu werden. von meinem Sohn wird erwartet, dass er die freie Entscheidung der Frau Mutter zu werden trägt und finanziert, egal wie seine restliche lebensplanung aussieht. Bei meiner Tochter? … die kann tun und lassen was passiert. Natürlich bin ich dankbar dass es meiner Tochter so gut geht, und dass sie nicht, weil sie mal mit einem Knackigen typen das Bedürfnis verspührt hat schwach zu werden ihre gesamte Lebensplanung über Bord zu werfen, aber in einer gleichberechtigten Welt sollte mein Sohn die gleichen Rechte ung Chancen haben. wie ich im Fisch und Fleich Karen DeCrow zitiert habe:
            “Wie es der Oberste Gerichtshof formulierte, haben Frauen das Recht zu entscheiden, ob sie Eltern sein wollen oder nicht. Männer sollten ebenfalls dieses Recht haben«

            Sie bezeichnete es als die einzige logische feministische Haltung, die es geben könnte: In einen Brief an die Times schrieb sie 1982:

            »Da Männer keine legalen Möglichkeiten haben einen Schwangerschaftsabbruch zu verhindern oder zu erzwingen, ist es nur gerecht, dass sie nicht für eine Entscheidung, welche die Frau alleine fällt zu zahlen haben. Oder um es anders auszudrücken gleichberechtigte unabhängige Frauen, die ihre eigenen unabhängigen Entscheidungen über ihr Leben fällen, sollten nicht erwarten, dass Männer diese Entscheidungen finanzieren.«

          • Fatherleft sagt:

            Und was das Beziehen auf die Biologie angeht:
            erstens ist es genau Aufgabe der Gleichstellungspolitik biologische benachteiligungen zu nivelieren.
            Zweitens zwingt die Biologie keinen Mann ungewollte DNA-weitergabe zu finanzieren oder zu unterstützen. Das tut das Bürgerliche Gesetzbuch. Die biologie ist eindeutig auf seinen der Männer.

            Wir sind aus einer Phase in der „(ie bei heinrich Manns Der Untertan) in der man eine Frau beliebig entsorgen könnte, wenn sie gegen seinen Willen schwanger wurde, und wo die Frau komplett ohne gesellschaftliche Unterstützung zum Austragen (und damit eigentlich auch zu Armut) verstoßen wurde war, in eine Zeit über gewechselt, wo Männer auf Gedeih und Verderb gezwungen wird den Familienwunsch der Mutter zu finanzieren. Und jahrelang oblag es alleine der Mutter zu entscheiden, ob der daran Anteil haben durfte, jenseits von seiner Rolle als Eintrag auf ihrem Kontoauszug.

            Beides sind keine gerechten Lösungen, aber wenn ich mir z.B. meine Diskussion mit Tim Walter von der FDP anschaue, scheint sich dieser männliche Schuldkomplex („verdammt ich hatte Sex, dann muss ich ggf. auch 20 Jahre Unterhalt zahlen) inzwischen tief im Männlichen Bewusstsein verankert zu haben.

            ihr Glaubt nicht, wie ich für diese Idee ausgerechnet in Vaterforen angegangen bin

        • Ich lese immer noch die Kommentare und mir kommt eine diabolische Idee … daß es ein spezifisch weibliches Rechtsverständnis geben könnte.

          … oh, das wird gut …. 😀

        • Emannzer sagt:

          @Fatherleft:

          „Das wird auch endlich mal Zeit dass das ein größeres Thema wird.“

          Danke dafür – denn die Zeit ist überreif, solches Ungleichgewicht endlich mal auf das entsprechende Tapet zu bringen. Hierzulande kann eine Mutter-in-spe abtreiben, das Kind in Babyklappen abliefern oder zur Adoption freigeben – so wie es ihr gerade in den Sinn kommt.

          Aber wehe dem Vater-in-spe, der entweder keinen Wunsch zum Kinderkriegen (was für ein ‚Wortspiel‘) empfindet und dieses auch klar formuliert.Oder demjenigen, welcher sich nicht gegen eine Vaterschaft wendet, sondern sich sogar darauf freut (-> Nestbauinstinkt), um hinterher die Abtreibung miterleben zu müssen? Beides ist so absurd, wie du zu recht schreibst, das es tatsächlich zum Himmel stinkt in diesem ’schland.

          Ich bin momentan froher Hoffnung, dass man es allzulange nicht mehr wird totschweigen können oder rechtlich bzw. emotional decken kann. Denn nicht nur dieses Thema wolllen viele Menschen einfach nicht mehr nachvollziehen im Familien- und sonstigem Recht, rund um die Frau, Mutter und was weiß ich noch.

          Mittlerweile berichten ja selbst die feminismusfreundlichsten Medien über solche Dinge, dass man nur erstaunt betrachten kann, was sich in den letzten Jahren hinsichtlich der Aufmerksamkeit zu diesem Thema getan hat.

          In diesem Zusammenhang ist es auch interessant zu lesen, wie sehr der Feminismus (oder die Gleichstellungsbeauftragte bzw. Politik), diese Thematik entweder emotional oder surreal zu bekämpfen, obwohl es doch so sehr der Gleichstellung widerspricht. An Bigotterie ist es jedenfalls nicht mehr zu überbieten …

          Aber unser Bundesjustiz-Heiko hat nichts anderes zu tun, als es das ‚Maas‘ ist voll zensieren zu wollen, wenn Frauenpopos für irgendwas werben. Und die Medien ziehen weiter munter mit; vereinzelt gestört durch kritische Artikel oder Kommentare.

          Danke für deinen Einsatz in der Sache, Fatherleft.

          PS: Meine Anfrage an das ‚Gesundheitsministerium‘ bezüglich dem Stand der Forschung hinsichtlich der „Pille für den Mann“ blieb übrigens bis heute unbeantwortet. Das einzige, was kam, war 2009 eine Empfangsbestätigung von einem Gütersloher Call-Center, die versprach, das man baldmöglichst antworten werde. Nun ja, 7 Jahre sind wohl dann doch ein bisschen lange …

  4. […] sind auf anderen Blogs Beiträgen zum Thema “Zwangsvaterschaft” erschienen, u.a. bei jungs & mädchen und emannzer. Schon ein paar Jahre alt, aber am ausführlichsten ist die Seite […]

  5. […] jungsundmädchen: Menschenwürde oder Zwangsvaterschaft? […]

  6. Utopio sagt:

    Vom Ansatz her stimmt das. Es ist die logische Folge der Rechtslage.

    Nur die Schlussfolgerung und der Fokus müsste umgekehrt sein. Zwangsvaterschaft oder Zwangsmutterschaft, hier geht es viel zu sehr um die vermeintliche Einschränkung der Autonomie der werdenden Mütter oder Väter. Doch diese ist nach Maßgabe der Menschenrechte viel niedriger einzustufen als das Recht auf Leben des Babies. Freiheit vs. Sicherheit mag vielleicht noch ein Paar sein, das vergleichbar ist. Aber bei Freiheit vs. Leben muss eigentlich jeder moralische Verstand das Leben höher bewerten. Denn ohne Leben auch keine Freiheit. Diese beiden werden ja einem real existierenden menschlichen Organismus und nicht nur irgendeiner abstrakten Idee verweigert.
    Für Autonomie ein Leben zu beenden halte ich für unverhältnismäßig, insbesondere angesichts real existierender Alternativen in der BRD (Adoption, Babyklappe, finanzielle Unterstützung,…)

    • „Doch diese ist nach Maßgabe der Menschenrechte viel niedriger einzustufen als das Recht auf Leben des Babies.“

      Das ist eine andere Diskussion. Die momentan geltende, gesetzliche Regelung bejaht die Rechtswidrigung der Abtreibung, stellt die Mutter aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.

      Daraus geben sich asymmetrische Freiheiten für die Geschlechter und nur darauf kommt es hier an.

      „Für Autonomie ein Leben zu beenden halte ich für unverhältnismäßig.“

      Dann bist du ein Gegner des gegenwärtigen Abtreibungsrechtes. Ok, das kann man so sehen. Aber wie sich das Problem der Zwangsvaterschaft stellt, hängt nun mal entscheidend vom Abtreibungsrecht ab.

      Und von Abtreibung durch die Mutter handelt dieser post nicht.

      • Utopio sagt:

        Gleichstellung kann halt über 2 Wege erreicht werden. Mann der Frau gleichstellen oder Frau dem Mann. Ich bin für zweiteres, da das fürs Baby am besten ist 😉

  7. […] Menschen einen moralischen Status in einer Gesellschaft überhaupt erst verleihen zu können. Die Pointe an der Menschenwürde ist daher, diejenigen Moralakteuere zu schützen, die die tragenden Elemente in allen konkret […]

  8. […] Menschen einen moralischen Status in einer Gesellschaft überhaupt erst verleihen zu können. Die Pointe an der Menschenwürde ist daher, diejenigen Moralakteuere zu schützen, die die tragenden Elemente in allen konkret […]

  9. […] zum Ziel haben. Ein Beispiel für eine Menschenwürdeverletzung durch Entmündigung ist die Zwangsvaterschaft, während die soziale Würde vor allem durch Kontrollverlust verletzt wird. Das Verbot der […]

  10. […] demütigend für einzelne Menschen und diese Vorgehensweise beraubt den einzelnen Menschen seines seine Menschenwürde begründenden Status, alle Moralakteuere zu schützen, die die tragenden… in allen konkret formulierten Moralsystemen einer möglichen Gesellschaft sind. Denn Kollektive […]

  11. […] Menschenwürde beruht darauf, mit den Menschen diejenigen biologische Gattung zu schützen, die als Moralakteuere die tragenden Elemente in allen konkret formulierten Moralsystemen einer möglichen Gesellschaft stellen, indem sie einander als Adressaten moralischer […]

  12. […] Menschen einen moralischen Status in einer Gesellschaft überhaupt erst verleihen zu können. Die Pointe an der Menschenwürde ist daher, diejenigen Moralakteuere zu schützen, die die tragenden Elemente in allen konkret […]

  13. […] grundsätzliche Auseinandersetzung Das Blog „Jungs und Mädchen“ schreibt dazu in einer analytische Betrachtung Die Alternative zu Wikipedia, das „Wikimannia“, hat zusätzliche […]

  14. […] denn Schweine haben als sozial intelligente Lebewesen sicher einen deutlichen höheren Anspruch auf eine humanistisch relevante Würde als die unterentwickelten Koalabären. Doch in der Realität schert uns das überhaupt nicht. Doch […]

  15. […] denn Schweine haben als sozial intelligente Lebewesen sicher einen deutlichen höheren Anspruch auf eine humanistisch relevante Würde als die unterentwickelten Koalabären. Doch in der Realität schert uns das überhaupt nicht. Doch […]

  16. […] zum Ziel haben. Ein Beispiel für eine Menschenwürdeverletzung durch Entmündigung ist die Zwangsvaterschaft, während die soziale Würde vor allem durch Kontrollverlust verletzt […]

  17. […] Wie an dieser Stelle bereits dargelegt wurde, besteht die Pointe der Menschenwürde darin, diejenigen Moralakteuere zu schützen, die die […]

  18. S sagt:

    Ich hab mich immer als Feministin im Sinne der offiziellen Definition gesehen: Gleichberechtigung der Geschlechter. (Was ist so schwer daran?) Deshalb war und bin ich auch der Überzeugung, dass Männer, die ungewollt Vater werden, das Recht haben müssten, die Vaterschaft rechtlich abzulehnen. Dadurch sollten sie dann keinerlei Verpflichtungen – aber auch keine Rechte – dem Kind und der Mutter gegenüber mehr haben. Sie würden also leben, als hätten sie keine Kinder. Was wäre unfair daran? (Ich hoffe, dass ich an dieser Stelle weder von so genannten Feminist(innen) noch von deren Gegenteil zerfleischt werde.)

  19. Fiete sagt:

    „Ich hab mich immer als Feministin im Sinne der offiziellen Definition gesehen: Gleichberechtigung der Geschlechter. (Was ist so schwer daran?)“

    Wo liegt der Sinn dieser Definition? Ein untaugliches Synonym zu erschaffen?
    Gleichberechtigung ist Gleichberechtigung und Feminismus ist Feminismus!

    Feminismus steht für Frauenrechte ( i.d.R für Frauen der oberen Mittel- u. Oberschicht ).
    Und hat nie irgendwo Gleichberechtigung im konkreten Fall gefordert, oder wenigstens vertreten.

    Und was soll das?:
    “ Deshalb war und bin ich auch der Überzeugung, dass Männer, die ungewollt Vater werden, das Recht haben müssten, die Vaterschaft rechtlich abzulehnen. Dadurch sollten sie dann keinerlei Verpflichtungen – aber auch keine Rechte – dem Kind und der Mutter gegenüber mehr haben.“

    Ja nee, is klar, läuft dann am Ende auf das Isi-Modell raus ( seufz … ).
    Hier zunächst mal von der Mutterkultseite angegangen, stimmt’s?
    http://forum.karin-jaeckel.de/index.php?page=Thread&threadID=4&s=a9d9706ac3a37058509efe83cf2786220fbab10c

    Und womit soll der Entzug des Kindesrechtes auf seine Eltern begründet werden?
    Was wäre fair daran?

    • Marco sagt:

      Späte Antwort von mir, vielleicht liest du sie ja noch..
      Das Recht des Kindes auf beide Elternteile ist eine angestrebtes Ideal. Es geht dabei vor allem darum, Kindern aus Trennungssituatuonen Kontakt mit beiden Eltern zu sichern.
      Auf der anderen Seite haben wir aber auch das Adoptionsrecht. Allein das reicht aus, um zu sehen, dass es in bestimmten Situationen eher dem Kindeswohl entspricht, nicht Gebrauch vom Recht auf beide Eltern zu machen.
      Andere Beispiele sind auch die Babyklappe oder die Jugendhilfe des Jugendamts. Kinder können, wenn erforderlich, aus ihren Familien herausgenommen werden.
      Die oberste Maxime muss immer das Kindeswohl sein. Daher sucht man in Extremsituationen nach Kompromissen. Auch Väter wider Willen sind eine Extremsituation. Man muss bedenken, dass ein Opt-Out nicht einfach bedeuten würde, keinen Unterhalt zahlen zu müssen, sondern auch alle Rechte am eigenen Kind zu verlieren. Wenige Väter wider Willen wollen das. Wenn sie es aber wollen, dann entspricht es sicherlich dem Kindeswohl, dass kein Kontakt stattfindet (so sieht es übrigens auch das deutsche Gesetz).
      Bliebe also der Unterhalt. Wie dieser dem Recht des Kindes auf beide Eltern entsprechen soll, ist mir schleierhaft. Zumal Unterhalt nach einer Adoption auch wegfällt.
      Das Recht des Kindes auf Wissen um seine Abstammung ist ein völlig anderes Thema. Wenn ein Kind aus einer Opt-Out- oder Adoptionssituation selbst irgendwann den Kontakt zu einem oder beiden leiblichen Elternteilen sucht, ist das ja völlig legitim.

      • „Allein das reicht aus, um zu sehen, dass es in bestimmten Situationen eher dem Kindeswohl entspricht, nicht Gebrauch vom Recht auf beide Eltern zu machen.“

        Mir fehlt da die Begründung.

        „Die oberste Maxime muss immer das Kindeswohl sein.“
        Das sagt der BGH seit Jahren. Aber diese Maxime kann völlig unterschiedlich benutzt werden.

        Zweitens ist mir diese Behauptung nicht so dermaßen selbstverständlich, daß ich nicht nach einer Begründung fragen würde.

        • Marco sagt:

          Mir fehlt da die Begründung
          –> zielte auf die Klausel im deutschen Gesetz ab, dass Umgang gegen den Willen des umgangspflichtigen Elternteils in der Regel nicht dem Kindeswohl entspricht.
          Dazu braucht es im Grunde auch gar keinen BGH, es erklärt sich durch den gesunden Menschenverstand.

          Du meinst, dass die Erklärung zwangsläufig die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern zum Thema beinhaltet? Wenn ich genau darüber nachdenke, hättest du dann vermutlich Recht. Vertrauliche Geburt hinterfragt ja eben genau nicht, wie es mit dem Kindeswohl aussieht, man geht pauschal davon aus, dass ein Kind besser ohne die leibliche Mutter aufwächst als mit einer, die es lieber abgibt. Mit dem Unterschied, dass eben keine finanziellen Verpflichtungen für die Mutter entstehen.

          Ich finde es dennoch fraglich, das Recht auf beide Eltern im Extremfall an der finanziellen Unterstützung durch den Vater festzumachen. Wenn der Unterhalt ausschließlich dem Kindeswohl dient und nicht der Mutter, die sich im Gegensatz zum Vater für das Kind entschieden hat, dürfte sich dieser Unterhalt maximal am Mindestunterhalt bemessen. Alles, was darüber hinausgeht, sind Boni, bei denen zwangsläufig immer die Gefahr besteht, dass die Mutter sie für sich selbst aufwendet oder um ihren Lebensstandard zu verbessern (woraus das Kind zwar profitieren kann, was andererseits aber nicht dem Grundgedanken des Unterhalts entspricht, dem Kind nach Trennung der Eltern den gewohnten Lebensstandard zu sichern- wenn es nie eine Familie mit Kind gab, gibt es auch keinen zu erhaltenen Lebensstandard).

          Oder habe ich da etwas nicht verstanden?

  20. Marco sagt:

    Hat sich etwas getan mittlerweile? Seid ihr noch an der Sache dran?
    Suche eventuelle Mitstreiter bezüglich einer alarmierenden neuen Rechtslage in Italien und habe daher schon an den EuGH geschrieben:
    In Italien ist es nun möglich geworden, Väter auf Schadensersatz zu verklagen, wenn dem Kind durch seine Abwesenheit immaterielle Schäden entstanden sind.
    Wohl gemerkt Väter, die brav Unterhalt gezahlt haben aber eben nicht im Leben des Kindes sein wollten.
    Das sehe ich als so gravierend an, weil es Mütter ja geradezu dazu animiert, ihre Kinder dazu zu missbrauchen, sich nach Jahren noch an dem Mann zu rächen, der mit ihnen keine Familie gründen wollte und sie deshalb verlassen hat.
    Belege, dass es Kindern, die ohne Vater aufwachsen psychisch schlechter geht als denen, die im klassischen Familienmodell groß werden, gibt es auch keine, denn die Studien, die zum einem solchen Ergebnis kommen, befassen sich allesamt mit Kindern aus Trennungssituationen,in denen die Kinder ihren Vater als Vater kannten, bevor er sie verlassen hat.
    Dennoch erkennen italienische Gerichte auch psychische Leiden von Kindern an, die ihren Vater nie kennen gelernt haben und sehen kausale Zusammenhänge zwischen psychischen Leiden und dem abwesenden Vater. Wohl gemerkt geht es um Kinder, die die Volljährigkeit erreicht haben und dann den Schadensersatz fordern. Wie man psychische Leiden innerhalb von 18 Jahren, in denen alles mögliche passiert sein kann, in direkten Zusammenhang mit der Entscheidung des Vaters, das Kind vor der Geburt abzulehnen, bringen kann, ist juristisch extrem fragwürdig.
    Wäre toll, wenn sich hier der eine oder andere findet, der mich unterstützt und auch eine Beschwerde über italienische Gerichtspraxis vor dem EuGH einreicht.
    Bei Interesse schicke ich gerne Links zu den Urteilen (auf Italienisch) oder auch zur Seite der EU mit dem betreffenden Onlineformular zur Beschwerde.
    Allen ein schönes WE 🙂

    • „Hat sich etwas getan mittlerweile?“
      Leider nein: Der mainstream schweigt das Thema ebenso tot wie die Männerrechtler, da ich mich nicht zu den Linken und den Männerrechtlern zähle.

      „Seid ihr noch an der Sache dran?“
      Ich bin da immer dran.

      „In Italien ist es nun möglich geworden, Väter auf Schadensersatz zu verklagen, wenn dem Kind durch seine Abwesenheit immaterielle Schäden entstanden sind.“

      Hast du da einen link?

      „Belege, dass es Kindern, die ohne Vater aufwachsen psychisch schlechter geht als denen, die im klassischen Familienmodell groß werden, gibt es auch keine“
      Für den amerikanischen und kanadischen Raum ist bekannt, daß Stefan Molyneaux sich damit beschäftigt und durchaus Studien dazu ausgegraben hat. Ergebnis – nach meinem Gedächnis:

      Alleinerziehende Mütter sind eine Katastrophe:

      Platz 1: Intakte Familien
      Platz 2: Weiße Mutter mit weißem Sohn
      Platz 3: Weiße Mutter mit schwarzem Sohn
      Letzter Platz: Schwarze Mütter mit schwarzem Sohn

      Vermutlich ist die Hautfarbe immer noch mit dem sozialen Milieu korrelliert, was nur bedeuten kann, daß keine Mutter aus eigner Kraft ihre soziale Schicht wechselt.

      „Wäre toll, wenn sich hier der eine oder andere findet, der mich unterstützt und auch eine Beschwerde über italienische Gerichtspraxis vor dem EuGH einreicht.“

      Wenn du mir Material schicken kannst, dann mache ich einen post dazu.

      „Bei Interesse schicke ich gerne Links zu den Urteilen (auf Italienisch) oder auch zur Seite der EU mit dem betreffenden Onlineformular zur Beschwerde.“

      Ja, bitte. Mit Italienisch werde ich fertig.

      • Marco sagt:

        Guten Morgen und Danke für die schnelle Antwort!
        Links habe ich dir, klar:

        Erstmal auf Deutsch aus Südtirol:

        http://www.tvzlaw.it/780/desinteressierte-eltern-schadensersatz-geschuldet/

        Auf Italienisch zum Beispiel:

        https://studiolegalelambrate.it/2020/10/19/padre-assente-si-al-risarcimento-per-il-figlio/

        https://www.diritto.it/il-genitore-assente-paga-i-danni-morali-al-figlio/

        Mit Suchanfragen wie „risarcimento danno morale padre assente“, „risarcimento illecito endofamiliare“ etc. findest du jede Menge.

        Bin gespannt, was du dazu sagst und lasse dir viele Grüße da !
        Marco

        • Marco sagt:

          Hier habe ich dir noch etwas ziemlich neues und eigentlich unglaubliches aus Italien:
          https://www.altalex.com/documents/news/2020/06/29/illecito-endofamiliare-da-violazione-di-obblighi-genitoriali-ha-natura-permanente

          Es geht um einen 43-jährigen, der Schadensersatz vom desinterssierten Vater wollte, weil dieser von vornherein Kontakt zu ihm abgelehnt hatte (er war gegen die Schwangerschaft und hat die Mutter verlassen, die das Kind wollte).
          Der Sohn ist in erster Instanz gescheitert.
          Begründung:
          1. Anspruch sei verjährt
          2. Schaden könne nicht nachgewiesen werden, da er seinen Vater ja von Anfang an nicht kannte und somit nichts verloren habe

          In zweiter Instanz wurde im Juni letzen Jahres das Urteil aufgehoben :
          1. Da das Verlassenwerden einen durativen Zustand darstellt, ist der erlittene Schaden es ebenfalls und somit kann Schadensersatz ab dem Zeitpunkt eingeklagt werden, ab dem der Geschädigte sich dazu bereit fühlt. Es gibt keine Verjährung.
          2. Das Gefühl unerwünscht zu sein ist so schwerwiegend, dass man das Argument aus dem ersten Urteil als hinfällig betrachten muss.

          Umkehrschluss: Der Vater, der nach Jahren der Unterhaltszahlungen erleichtert war, die Zeit überstanden zu haben und auch finanziell wieder Fuß fassen konnte, konnte selbst 25 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit des Sohnes noch zu einem Schadensersatz herangezogen werden.

          Never ending story.

          Mein Punkt hier wäre: Ob Mann oder Frau und auch in intakten elterlichen Beziehungen ist es, wenn die Kinder erst auf eigenen Beinen stehen, für beide Grund zu Freude und Stolz (Wehmut,klar) aber auch eine Entlastung und eröffnet die Möglichkeit, sich wieder mehr auf sich zu konzentrieren.
          Diese Möglichkeit wird den ungewollten Vätern verwehrt. Sie leben unter einem Damoklesschwert.

          Sparen sie Vermögen an, zumal sie von der finanziellen Bürde des Unterhalts befreit sind, kann ihnen dieses entzogen werden, sobald das unbekannte Kind sie vor Gericht zitiert.

          Im übrigen ist die italienische Rechtssprechung paradoxerweise liberaler als die deutsche, was die Ablehnung von Umgangskontakten angeht: Während es bei uns ja prinzipiell möglich ist, Eltern zum Umgang zu zwingen, sieht italienisches Recht den Umgang als eine Konstellation von Pflichten und Rechten. Wer Umgang ablehnt, hat in Italien das persönliche Recht, dies zu tun.

          Ich mache mir ehrlich Gedanken, dass das ganze ein böses Ende nehmen könnte europaweit, wenn nicht sofort gegen die italienische Rechtsprechung angegangen wird. Eben in Bezug auf ungleiche reproduktive Rechte für Männer.
          Ich sehe eine Lawine auf uns zurollen, die es zu stoppen gilt, bevor wir überhaupt mit der Forderung nach einem Opt-Out erfolgreich sein können.

          Ich habe ganz große Hoffnung, dass du etwas bewirken kannst. Falls ich dir iwo meine Mail privat zukommen lassen kann bzw wenn du daran interessiert bist, lass es mich wissen.

          Grüße

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