Auf genderama wurde heute dankenswerterweise das Programm der Liberalen Männer vorgestellt. Doch was bringt dieses Programm für Männer? Dieser post verfolgt nur die kritischen Programmpunkte im Einzelnen.
Das kritischen Teile des Programms der Liberalen Männer sind kursiv geschrieben und mein Kommentar ist nicht-kursiv eingerückt darunter gesetzt.
1. Gleichberechtigung statt Frauenrechte
„Frauenrechte“ gibt es genauso wenig wie „Männerrechte“. Die Begriffe widersprechen bereits dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Es gibt nur Menschenrechte. Diese müssen ohne Ausnahme für Frauen wie für Männer gelten. Wir fordern die kompromisslose Umsetzung der Gleichberechtigung gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
- Obwohl das im Prinzip in die richtige, weil humanistische Richtung geht, ist es doch leider nicht ganz so einfach. Denn das Zwangsvaterschaftsproblem mit seinen Facetten „rechtlicher Vater“, „entsorgter Vater“, „Kuckucksvater“, „entmündigter Vater“ entsteht nur, weil nun mal nur die Frauen die Kinder bekommen. Folglich stellt sich bei Männern auch nicht die ethische Frage, ob Menschenrechte auch Personen gegenüber sich selbst verpflichten derart, daß selbst eine gewollte Leihmutterschaft dem aus der Menschenwürde folgenden Instrumentalisierungs- verbot widerspricht. Und gesteht man erst einmal zu, daß auch Männer reproduktive Rechte haben, dann kommt man auch darauf, daß Männer ebenfalls eine sexuelle Würde haben, die sich eben nicht nur darin erschöpft, daß Zustimmung zum Sex keinesfalls Zustimmung zur Vaterschaft bedeutet. Denn so wie es in der Entscheidungs-freiheit der Frauen liegt, ihre Sexualität für Einkommenszwecke zu instrumentalisieren oder als Druckmittel gegenüber Männern einzusetzen, um einem antihumanistischen Weiblichkeitsideal nachzueifern, liegt es in der Entscheidungsfreiheit der Männer ihre Sexualität als Körpersprache der Intimität zu praktizieren. Hierin liegt nämlich gleichfalls eine Asymmetrie – eine soziale: Da Frauen in der Gesellschaft überall hochwillkommen sind, bedeutet sie für viele Frauen primär Genuss und nur gelegentlich Intimität. Für die mit ebenso unbegründeter, wie grenzerloser Empathielosigkeit, Härte und Abscheu behandelten Männer hingegen, ist sie oft psychologisch als Vehikel der schmerzlich entbehrten, mensclichen Nähe aufgeladen – eine Tatsache, die Frauen in der Regel nicht respektieren. Mit anderen Worten: Was sexuelle Würde in der Praxis bedeutet, hängt davon ab, wie die Geschlechter in der Gesellschaft leben müssen. Und solange allein ein Geschlecht – das Weibliche – auf der Sonnenseite lebt, gibt es aus moralischer Sicht Männerrechte – z.B. im Hinblick auf ihre sexuelle Würde. Auch ein Abtreibungsrecht, daß primär im Konflikt mit dem Verbot der Forschung an Embryonen steht, kann nur auf Seiten der Frau liegen.
2. Gleichberechtigung statt Gleichstellung
Eine Gleichstellung der Geschlechter kann nicht dadurch erreicht werden, dass Gleichstellungsbeauftragte grundsätzlich ausschließlich weiblich sind. Gleichstellungsbeauftragte müssen männlich oder weiblich sein, die Interessen beider Geschlechter vertreten und von beiden Geschlechtern gewählt werden können. Wo es eine Frauenbeauftragte gibt, muss es immer auch einen Männerbeauftragten geben. Wo Gleichstellung drauf steht, muss auch Gleichstellung drin sein.
- Auch dieser Gedanke scheint im Sinne der Gleichheit erst einmal einzuleuchten. Allerdings hat er einen politischen Nachgeschmack, den Bernhard Lassahn letztens sehr schön formulierte, als er über politisch korrekte Sprache nachdachte: Dort machte er geltend, daß „politisch korrekt“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung ist, da es sich de facto um eine politische Sprache handelt. Er illustriert das an folgendem Beispiel: Redet man von Bürgern, so ist die Erwähnung der Tatsache, daß es männliche und weibliche Bürger gibt, nicht überraschend – was darauf hindeutet, daß diese Tatsache keine neuen Informationen bringt. Redet man aber von Bürgern und Bürgerinnen, dann wird eine Spaltung der Menschen nach Geschlecht insinuiert, die als Bürger qua Geschlecht in verschiedenen Gruppen mit verschiedenen, konfligierenden Interessen auftreten. Insofern – so Bernhard Lassahn – handelt es sich um eine politische Sprache, die es darauf anlegt, zu spalten, zu entsolidarisieren. Meiner Meinung nach ist dieser Gedanke nicht nur völlig richtig, sondern auch der Kern der gegenwärtig laufenden Debatten um Rassismus, Postkolonialismus, Rechtspopulismus, Islam, Feminismus und SJW: Insbesondere die Massenmedien bemühen sich, die Menschen davon zu überzeugen, daß es moralisch richtig wäre, sich gegenseitig zu hassen, sich mit jedem, der auch nur andere Ansichten oder Gewohnheiten hat, zu entsolidarisieren und einander wegen jeder Einstellungsdifferenz zu bekämpfen. Daher halte ich es für falsch, daß die Gesellschaftsspaltung auch auf der rechtlichen und administrativen Ebene durch Einsetzung von Männerbeauftragten weiter vertieft wird. Stattdessen sollte dadurch Gleichheit realisiert werden, daß die völlig überflüssigen Frauenbeauftragten abgeschafft werden.
7. Gleichberechtigung im Familienrecht
Trotz Abschaffung des Schuldprinzips werden Männer bis heute von den Gerichten häufig so behandelt, als trügen sie die Schuld am Scheitern der Ehe. Die Folgen des Scheiterns einer Ehe müssen von beiden Partnern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu gerechten Anteilen getragen werden. Dauerarmut durch überhöhten Unterhalt darf es nicht mehr geben.
Die Väter sind im Leben eines Kindes genauso wichtig wie die Mütter. Daher muss die Paritätische Doppelresidenz, das Wechselmodell, per Gesetz der Standard bei der Betreuung der Kinder getrennt lebender Eltern werden. Kein Elternteil darf aus dem Leben seines Kindes ausgegrenzt werden, sondern nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung. Das sogenannte Residenzmodell dient nicht dem Wohl des Kindes.
Das bedingungslose gemeinsame Sorgerecht mit allen Teilsorgebereichen muss beiden Eltern automatisch zustehen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.
Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“, muss durch „Jeder Elternteil (…)“ ersetzt werden, da die derzeitige Fassung in Widerspruch zum Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 3 steht.
- Die Frage ist, was es genau heißt, daß die Folgen des Scheiterns einer Ehe von beiden Partnern getragen werden müssen. In meinen Augen fängt das Problem bereits ganz am Anfang an und es ist ein rechtspolitisches: Zunächst mal wäre die Zugewinngemeinschaft als ehelicher Rechtsstandard abzuschaffen. Wenn eine Frau ihre beruflichen Chancen damit vertut, sie als Gelegenheit zur Nachweis von Eigenschaften zu gebrauchen, die sie als Frau Gesicht gewinnen läßt – wie z.B. Lobbyarbeit in Dritte-Welt-Organisationen oder Kinderbetreuung – dann ist das ihre private Entscheidung, die durch keine Ehe kompensiert werden kann: Ein Leistungstransfer qua Beischlafpakt ist das, was man in Fachkreisen „bürgerliche Prostitution“ nennt. Zweitens geht es den Staat überhaupt nichts an, wenn die Frau in der Ehe nicht arbeitet. Es ist allein ihre Entscheidung, für die sie nach der Ehe auch selbst gerade stehen muß. Das gilt auch dann, wenn sie Kinder bekommt. Denn auch das ist ihre Entscheidung und so wie man finanzeiell darauf vorbereiten muß, vor dem Urlaub dasjenige Geld zu verdienen, das man im Urlaub ausgeben will, muß eine Frau für die Zeit, die sie aufgrund der Kinder nicht zu arbeiten gedenkt, selbst eine Vorsorge treffen. Es kann ebenfalls nicht angehen, daß die Gemeinschaft für diese Entscheidung haftbar gemacht wird. Und dem Ehemann kann durch das Scheitern der Ehe nicht das Recht am eigenen Kind entzogen und auf die Frau übertragen werden. Wenn er finanziell in selbstgewähltem Ausmaß für die Ausübung der reproduktiven Rechte der Frau einstehen will, dann ist das eine zusätzliche Entscheidung, die unabhängig von der Ehe besteht und in die das Scheitern der Ehe nicht eingreifen kann. Nacheheliche Unterhaltsansprüche sind daher komplett irrational und gestalten die Ehe wie eine Unterhaltsversicherung aus, die sich durch Kinder über den Zeitpunkt des Eheendes hinaus verlängern läßt. Es ist klar, daß Frauen sowas ausnutzen – und Männer würden das vermutlich auch tun, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Doch offenbar wäre der gerade geschilderte Standpunkt wirklich liberal – und dürfte für die FDP damit kaum attraktiv sein.
10. Gleichberechtigung beim Vatertag
Echte Gleichberechtigung spiegelt sich auch in Symbolen und Ritualen wieder. Während in Deutschland am Muttertag die Mütter für ihre Bedeutung in ihren Familien geehrt werden, vermittelt der als „Vatertag“ bezeichnete kirchliche Feiertag Christi Himmelfahrt ein Negativbild von Vätern, die diesen Tag von ihren Familien abgesondert verbringen. Wir fordern die Einführung eines dem Muttertag gleichgestellten Vatertages, der, wie in über sechzig Ländern der Erde, an jedem dritten Sonntag im Juni gefeiert wird.
- Im ersten Moment fand ich diese Forderung amüsant. Denn Männer verbringen schließlich den Vatertag nicht deshalb getrennt von ihrem Familien, weil sie mit Fußtritten davongejagt werden würden, sondern weil sie erst dann, wenn sie der Reichweite der Macht der Frauen in der Familie entronnen sind, sich als Menschen und nicht mehr als auf sexuelle Intentionen reduzierte und letztlich nur verachtete Nutztiere fühlen, und daher in Gesellschaft von anderen Menschen, die sie und ihre Lage verstehen, einmal in Ruhe Dampf ablassen wollen. Und die Forderung, daß Männer – wie die Frauen bisher – für ihre Vaterrolle geehrt werden, empfinde ich als so typisch weiblich, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß man Männern damit massenhaft einen Gefallen tun kann. Was anstelledessen wirklich etwas ändern würde, wäre, die Macht der Frauen über die Familie und über die finanziellen Folgen der Reproduktion zu brechen. Aber für derartige Forderungen sind ja im Moment nicht mal die Maskulisten mutig genug, denn es würde verlangen, die Normen, denen der öffentliche Diskurs über Frauen entgegen allen Tatsachen folgt, zu analysieren und zu brechen. Und selbst, wenn sich die Maskulisten dazu aufraffen wollten, würde ihnen in dieser Sache der Biologismus im Weg stehen, der für alles eine somatische Erklärung herbeifabuliert und eine normative Erklärung der sozialen Wirkungszusammenhänge abstreitet.
Insgesamt ist das Programm der Liberalen Männer ermutigend. Doch bis es effektiv wird und den Privilegien der Frauen wirklich auf die Füße tritt, ist es noch ein weiter Weg.
links zum Thema:
Hat dies auf Nicht-Linke Blogs rebloggt.
Ich gebe Dir recht wenn Du sagst dass das Programm in die richtige Richtung geht, d.h. die Richtung weg von der einseitigen Bevorzugung von Frauen in allen Bereichen. Die Richtung weg von der alten Richtung ist aber nicht zwangslaeufig die „richtige Richtung“. Die Mindestanforderung waere, dass die FDP Richtung nichts schlechter macht als vorher, und das sehe ich als erfuellt an. Dass die Verbesserungen nur marginal sind ist nachvollziehbar – wenn man die hyperventilierenden Schreihaelse in den anderen Parteien nicht zu sehr provozieren will – aber mutig ist anders.
Zu 1.
Was mit „Gleichberechtigung“ praktisch gemeint ist muesste man erst mal definieren. Was nuetzt dem mit IQ150 das Recht auf einen Sonderschulplatz? Was nutzt einem Mann das Recht auf eine Gebaermutterhalskrebsuntersuchung? Allein aufgrund der biologischen Realitaeten (nicht nur m/w) werden sich die Rechte praktisch unterscheiden. Gleiche Rechte sind viel komplizierter als ein lapidar dahingeklatscher Artikel 3 GG.
Zu 2.
Richtig: Gleichstellung ist ein politischer Kampfbegriff der links-gruen-feministisch Versifften. Man muss versuchen ihn zurueck in die Buechse der Pandora zu quetschen, inkl. allem was mit dem Begriff zusammenhaengt. Ein roter Scheisshaufen (Gleichstellungsbeauftrat-E) hoert nicht auf zu stinken wenn ein gelber Scheisshaufen (Gleichstellungsbeauftrat-ER) daneben gesetzt wird.
Zu 7.
Eine Emanzipation (im eigentlichen Sinne) der Frauen fand nie statt. Die haben ihr Abhaengigkeitsverhaeltnis nur vom einzelnen Mann auf alle Maenner (d.h. den Staat) verschoben. Familienrecht ist nicht gleich Individualrecht und wird oft Individualrechte einschraenken. Ohne uebergeordnete Ziele ist das ganze Konstrukt nur rechtspolitischer Nihilismus. Wenn man z.B. das Ziel von 2,1 psychisch gesunden Kindern pro Familie haette, koennte man schon viel einfacher ueber eine gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten entscheiden, als wenn man alleinerziehnede Muetter zum Staatsziel erklaert.
Zu 10.
Der Seitenhieb auf deinen Biologismus darf wohl nie fehlen…
Koennen wir uns darauf einigen, dass geschlechtsspezifische, statistisch relevante Unterschiede, die kulturunabhaengig auftreten eben kein Biologismus sind?
@luisman
„Dass die Verbesserungen nur marginal sind ist nachvollziehbar – wenn man die hyperventilierenden Schreihaelse in den anderen Parteien nicht zu sehr provozieren will – aber mutig ist anders.“
Ja. Auf der anderen Seite aber muß man sich überlegen, daß Parteien Zugang zu Meinungsumfragen und Meinungsforschungsinstituten haben. Das versetzt sie in die Lage, Zielgruppenpolitik zu machen, indem sie nur das öffentlich wiederholen, wofür die Stimmung in der Bevölkerung ohnehin tendiert. Keine Partei läßt sich die Chance auf Zielgruppenpolitik entgehen. Wir können also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, daß die nach Stimmen gierende FDP einem Trend folgt. Und das ist der Punkt.
„Allein aufgrund der biologischen Realitaeten (nicht nur m/w) werden sich die Rechte praktisch unterscheiden. Gleiche Rechte sind viel komplizierter als ein lapidar dahingeklatscher Artikel 3 GG.“
Vollkommen richtig. Mein persönlicher Favorit besteht ja darin, daß wir den an sich spärlichen Katalog der Menschenrechte weiterentwickeln. Aber das ist ein ganz anderes Faß.
„Gleichstellung ist ein politischer Kampfbegriff der links-gruen-feministisch Versifften.“
Es scheint mir inzwischen auch so – vor allem durch die geschilderte Perspektive von Bernhard Lassahn – daß „Gleichstellung“ zur politischen Sprache gehört. Zum Einen wird so getan, als seien alle Strukturen in einer Gesellschaft Machtstrukturen – was falsch ist – und zum anderen wird so getan, als wäre es gerecht, wenn verschiedenen geführte Leben der Geschlechter dennoch zu gleichem Lebenserfolg führen. Ich hingegen kann mir nichts Ungerechteres vorstellen.
„Die haben ihr Abhaengigkeitsverhaeltnis nur vom einzelnen Mann auf alle Maenner (d.h. den Staat) verschoben.“
Zweifellos – weil das zugelassen wurde von uns allen.
„und wird oft Individualrechte einschraenken.“
Kannst du das noch etwas näher ausführen? Ich weiß im Moment nicht, worauf du hinaus willst..
„Der Seitenhieb auf deinen Biologismus darf wohl nie fehlen…“
Ich suche mir das nicht aus: Das ist eben eine neue Dimension der Kurzsichtigkeit, die wir dem Biologismus verdanken: Weil wir glauben, schon alles verstanden zu haben, bleiben wir gegen die eigentliche Waffe der Frauen gegen die Männer – die Normen – wehrlos. Diskussionen mit Christian meide ich ja bereits, weil das alle nur noch nervt.
„Koennen wir uns darauf einigen, dass geschlechtsspezifische, statistisch relevante Unterschiede, die kulturunabhaengig auftreten eben kein Biologismus sind?“
Ja, das ist doch klar.
„und wird oft Individualrechte einschraenken.“
Kannst du das noch etwas näher ausführen? Ich weiß im Moment nicht, worauf du hinaus willst..
Schon das Ehehrecht ist eine Einschraenkung der Individualrechte, da der Staat bestimmt, dass man eine dauerhafte Wirtschaftsgemeinschaft mit der Ehe eingeht. Man kann sich dem zwar bzgl. Zugewinn, Vermoegen teilweise entziehen, aber nie bzgl. Unterhalt. Selbst wenn man die Unterhaltspflicht auf z.B. die letzten 2 Monate der Schwangerschaft und die Stillzeit einschraenkt, und selbst wenn man die Kosten – wie z.B. in China – vergesellschaftet, bleibt es eine Einschraenkung der Individualrechte.
Gruppenrechte vs. Individualrechte ist immer ein Konflikt. Meistens zum Vorteil der Gruppe, wie z.B. gemeinsame Veranlagung in der Ehe, vs. Einzelveranlagung und damit Benachteiligung von zweien die nur zusammen leben.
@luisman
„Schon das Ehehrecht ist eine Einschraenkung der Individualrechte, da der Staat bestimmt, dass man eine dauerhafte Wirtschaftsgemeinschaft mit der Ehe eingeht.“
Das stimmt. Und ich kritisiere ja auch, daß sich der Staat in die individuelle Entscheidung für eine Ehe einmischt.
Mir fällt im Moment kein Fall ein, in dem Gruppenrechte nicht unmoralisch sind. Rechtlich sollten sie daher abgeschafft werden. Gruppenrechte werden definitiv hier bald Thema auf diesem blog sen.
@luisman
„Schon das Eherecht ist eine Einschraenkung der Individualrechte, da der Staat bestimmt, dass man eine dauerhafte Wirtschaftsgemeinschaft mit der Ehe eingeht.“
Jein.
Erstmal Nein: Man muss eine Ehe ja nicht staatlich als Ehe festhalten lassen. Das ist im angelsächsischen Raum mit der Idee der „common law“ Ehe anders, bei der es schon reichen kann für ein halbes Jahr unter einem Dach zu wohnen, um vom Staat als verheiratet angesehen zu werden.
Man kann das Zusammenleben selbst vertraglich regeln, und soweit ich weiß hält sich dann der Staat hier zunächst mal raus. Der Staat unterstützt aber die Vertragsform „Ehe“, und dann kann und muss er sich auch in die Vertragsgestaltung einmischen. Ähnlich wie bei anderen Subventionen: Wenn Du einen KfW Kredit haben willst, musst Du Dich beim Hausbau an jede Menge „Einschränkungen“ halten.
Wie bei Hartz IV, es gibt Rechte und Pflichten.
Dann Ja: Die Einmischung sehe ich durchaus, nämlich immer dann wenn der Vertrag Ehe durch neue Gesetze usw. nachträglich geändert wird – Bestandsschutz kommt dabei, wenn überhaupt, nur selten vor. Das kann durchaus zum Verteil der Männer sein: Zum Beispiel bei der Idee, dass sich die Frau nach der Scheidung irgendwann mal wieder selbst versorgen muss.
Inwiefern sind die viel verschiedener?
https://manndat.de/feministische-mythen/berufsleben/rot-gruene-antimaenner-offensive-in-nrw-geht-weiter.html
Auf die Anträger zur Männergesundheit weise ich mal ganz konkret hin:
Wie deckt sich das denn mit deinem Verständnis von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung (gemäß Art. 3 GG), wenn notwendige bzw. sinnvolle medizinische Untersuchungen und Maßnahmen, bezogen auf eine Geschlechtergruppe, einfach abgelehnt werden?
Noch krasser, um nicht zu sagen dämlicher, ist Entscheidung, Jungen/Männer nicht gegen HPV impfen zu lassen. Denn durch eine geringere Ausbreitung der Infektion wären ja schließlich auch die Mädchen/Frauen vor einer Ansteckung geschützt.
Betrachten wir aber den rein männliche-medizinischen Aspekt, besteht anscheinend ein Zusammenhang zwischen einer HPV-Infektion und Anal- bzw. Peniskarzinomen.
Deiner Logik nach zu folgen müsste man jetzt die Frage stellen. Wieso sollte man (ausschließlich) Mädchen/Frauen gegen HPV impfen? Sie haben doch gar keinen Penis.
Es ging mir um den Absolutheitsanspruch des Begriffes Gleichberechtigung. In der Praxis zeigt sich ja – wie du auch selbst beschreibst – dass es nur um Frauenbevorzugung und um mehr Rechte fuer Frauen geht, wobei Rechte fuer Maenner ausgeklammert werden.
Theoretisch hat auch jeder das Recht auf Hartz4. Was wuerde passieren, wenn alle 80 Millionen den Bleistift und die Maurerkelle fallen lassen und auf ihrem Recht bestehen? Positive Rechte machen wenig Sinn, wenn man die nicht mit Pflichten und Verantwortung verbindet.
Ein GG, eine Verfassung oder die Menschenrechte sollten m.A. nur Abwehrrechte gg. den Staat, gegen Interessengemeinschaften fuer das Individuum sein.
Das Recht auf Hartz-4 beinhaltet auch gleichzeitig diverse Verpflichtungen. Es wird aber im Lauf der nächsten Jahre/Jahrzehnte auf ein (relativ) bedingungsloses Hartz-4 hinauslaufen. Spätestens dann, wenn es noch weniger Arbeitsplätze für die Menschen gibt. Stichwort Industrie 4.0.
Bei Punkt 2 widerspreche ich Ihnen. Was Sprache angeht wie das Beispiel mit Bürgerinnen under Bürgern gebe ich Ihnen vollkommen recht, aber dies bezieht sich auf jederman. Ich mag falsch liegen aber eine Frauenbeauftragte versucht ja nicht jederman (bzw jederfrau in dem Falle) zu helfen sondern eher denen zu helfen den Probleme haben die nunmal stark vom Geschlecht abhängen. Ich denke in kleineren Gebieten kann das eine Person für beide Geschlechter übernehmen und man belässt es bei einem „Gleichstellungsbeauftragten“. Allerdings da die Erlebnisse und Bedürfnisse beider Geschlechter eben doch unterschiedlich sind finde ich es nicht weiter tragisch die entsprechend orientierten Hilfestellen mit Geschlecht zu markieren. Das würde auch verhindern, das es einen „Gleichstellungsbeauftragten“ gibt wo dann aber 99,9% allen Geldes und Zeit usw. dann doch wieder auf Frauenseite landet. Man muss allerdings dafür sorgen, dass es sich dann auch wirklich nur um Problembehandlung handelt und nicht um Problemfindung um dann ein Phantom zu behandeln (wie den Paygap und noch so viele eingebildete Frauenprobleme).
@Jonas Schreyer
Ich bin nicht sicher, ob ich Ihren Punkt sehe. Ich versuch mal, ja?
Gleichstellung zu installieren, ist doch im Grunde das statement, daß der Staat durch Überdeckung seines Gebietes mit lokal zuständigen Gleichstellungsbeauftragten etwas erreichen will, daß er durch Gesetze allein nicht erreichen kann: Nämlich, daß Menschen, die nicht gleich leben, in ihrem Leben zu gleichen Ergebnissen kommen.Und das Argument dafür ist, daß es unmoralisch wäre, wenn eine Ergebnisungleichheit von Faktoren abhinge, für die die Menschen nichts können z.B. Hautfarbe oder Geschlecht.
Kritisiert man diesen Standpunkt gleichsam von innen, dann fragt man, wie es zu dieser Auswahl von Merkmalen kommt: Große Männer z.B. haben mehr Chancen bei Frauen und sie verdienen auch pro cm Körperlänge (DIW Studie) auch 0.6% mehr und der Staat greift hier auch nicht ein und sorgt dafür, daß alle Männer auf das gleiche Maß wachsen.
Kritisiert man diesen Standpunkt von außen, dann fragt man, warum es überhaupt die Sache des Staates ist, faktische Gleichheit herzustellen, anstatt sich auf die Regelung von Rechten zu beschränken. Daß sowas überhaupt eine Sache des Staates ist, ist eine Konsequenz aus der These, daß der Staat nicht gegenüber sozilogischen oder kulturellen Unterschieden neutral sein kann – egal was er tut. Man nennt sowas auch Multikulturalismus. Ich hingegen halte den Multikultikulturalismus für falsch, weil er einen Kulturrelativismus impliziert.
Kritisiert man also die Einsetzung von Gleichstellungsbeauftragten von außen, weil man Multikulturalismus und folglich eine Multikultur der Geschlechter für nicht-existent und damit künstlich spaltend ablehnt, dann fordert man damit die Menschen auf, selbst im Einzelfall für Gerechtigkeit zu sorgen. Aber man behauptet mit der Ablehnung von Gleichstellungsbeauftragten nicht, daß diese Gerechtigkeit unwichtig wäre. Ebenfalls wird nicht behauptet, daß es keine Probleme mit Geschlechtergerechtigkei geben würde.
Was hingegen behauptet wird, ist, daß es nicht Sache des Staates ist, durch Geschlechterdiskriminierung gleich welcher Art Gruppenrechte im Einzelfall durchzusetzen. Denn das ist unmoralisch.
Ja, du liegst damit ganz richtig. Gleichstellungsbeauftragtinnen versuchen ganz offensichtlich nicht, jedermann zu helfen, leider auch nicht jedermann, der Probleme hat.
Gleichstellung betrifft immer nur Frauen, die aus den verschiedensten Gründen nicht die selbe Leistung/Arbeit usw. erbringen, dafür aber mindestens das selbe Gehalt, mindestens dieselben Vorzüge/Vorteile usw. haben wollen. Von Frauenhäusern für weibliche Opfer häuslicher Gewalt, Aufwertung durch ständige explizite Erwähnung bei Unglücken, Anschlägen etc. oder No-Go-Areas für Männer ganz zu schweigen. Sieh dir mal die Öffnungszeiten einiger Schwimmbäder und insbesondere Saunen an.
Dabei sind Männer weit häufiger von Gewalt betroffen und auch bei häuslicher Gewalt sind Frauen längst „gleichberechtigt“. Und ich hoffe wir sind uns doch einig, dass ein Unglück nicht nur für Kinder und Frauen schlimm ist, sondern auch für Männer, die Opfer geworden sind.
Was die gerechte und gleichwertige Arbeit der Frauenbeauftragtinnen angeht, kannst du gerne mal hier lesen.
https://manndat.de/interview/eine-brille-fuer-schwesig-wenn-der-staat-versagt-muessen-andere-in-die-bresche-springen.html
So ergeht es einer der wenigen Gleichstellungsbeauftragtinnen, wenn sie sich tatsächlich auch für die Belange der Männer einsetzt.
Gleichstellung und vor allen Dingen Gleichberechtigung hört genau dann auf, wenn es um Rechte und Gleichstellung von Jungen und Männern geht.
Es ist zu hoffen, dass die Liberalen Männer in der FDP nicht das Schicksal der Roten Männer in der SPD teilen werden. Die Roten Männer sind nämlich als Bettvorleger geendet.
Man muß das abwarten. Eventuell ist hat der Feminismus die Burg der Frauen endlich sturnreif geschossen.
Mit diesem Satz habe ich ein Problem:
Zugewinngemeinschaft bedeutet: der Mann bringt sein Vermögen A in die Ehe ein, etwa ein Haus; die Frau bringt ein Vermögen B in die Ehe ein, etwa eine Küche. Die Ehe etwirtschaftet ein zusätzliches Vermögen C, etwa einen Bausparvertrag (das ist der Zugewinn). Alles stark vereinfacht.
Nach Scheitern der Ehe erhält der Mann sein eingebrachtes Vermögen A und die Frau Vermögen B. Der Zugewinn C wird aufgeteilt. Alles nach Abzug der Unkosten (Anwälte, Gerichtskosten; wieder vereinfacht).
Den Zugewinn sehe ich im Sinn der funktionierenden, also nicht gescheiterten, „klassischen“ Ehe: keine gleichen Partner mit individuellem, sondern Teamkollegen mit gemeinsamem Eigentum. Kein „Ich“ und „Du“, sondern „Wir“. Ein erstrebenswerter Zustand, wie jeder Alleinerziehender mit unter Schniefen bestätigen wird. (Ich war Alleinerziehend.)
@Wolf-Dieter
Die nacheheliche Aufteilung des Zugewinns fragt nicht danach, wer welche Leistung dafür erbracht hat. Das wissen Frauen ganz genau, weshalb sie nur allzu oft den Mann arbeiten lassen, zu Hause mit den Kindern spielen und bei der Scheidung für das Ausharren in der Ehe die Hälfte der Arbeitsleistung des Mannes bekommen. Ich kann hier keine Gerechtigkeit sehen. Wo siehst du sie?
Die Arbeitsanteile in „klassischer“ Ehe sind zu unterschiedlich, als dass man sie sinnvoll in „Summe“ bringen könnte, wo die Begriffe „gleicher Anteil“ und „gerecht“ anwendbar wären. Ein passenderes Sinnbild wäre „Produkt“.
Bloße Haushaltsführung mit Kindern kann durchaus in Arbeit ausarten, zu erkennen dort, wo diese vernachlässigt wird. Wir alle kennen Beispiele.
Der Eintritt in die Ehe ist ein Risiko. Das kannst du nicht abfangen.
Das Umstoßen der Regel „Zugewinngemeinschaft“ ist in erster Linie das Umstoßen einer Regel. Das bringt zuverlässig einen Domino-Effekt mit sich. Ich tendiere zu Vorsicht.
Ich sehe immer noch kein Argument, warum der Staat sich durch gesetzliche Vermögensaufteilung in die Ehe einmischen sollte.
Ich sprach nicht von Gerechtigkeit, sondern von Pragmatik.
Na ja … aber was funktioniert, ist nicht unbedingt eindeutig und insofern alternativlos. Ich denke, wir können schon darüber nachdenken, wer bei welcher Lösung über den Tisch gezogen wird. Oder spricht irgendwas dagegen?
„Die nacheheliche Aufteilung des Zugewinns fragt nicht danach, wer welche Leistung dafür erbracht hat. “
Das kann man auch als Nichteinmischung sehen – der Staat überlässt es den Ehepartnern wie sie das gestalten.
Ich finde die Idee der Zugewinngemeinschaft eher gut, da pragmatisch. Sie bekommt erst durch andere Regeln eine Schieflage, wie zum Beispiel durch die alleinige Entscheidungsmacht der Frau darüber, ob sie Kinder bekommt, und dem Immerzwang des Mannes dafür aufzukommen – unabhängig von Ehe.
„Ein Leistungstransfer qua Beischlafpakt ist das, was man in Fachkreisen „bürgerliche Prostitution“ nennt.“
Na und? It would be a good idea. Wenn die Ehepartner das so leben wollen braucht sich der Staat nicht einzumischen. Will sagen dass das (gegenseitige) Recht auf Sex ja ganz nett ist, aber nichts bringt, da (vom Mann) nicht einklagbar, es gibt keinen Beischlafpakt. Was man machen könnte: Sexverweigerung führt zum Ende/Unterbrechung der Zugewinngemeinschaft. 🙂