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Wenn Mann nicht mehr von seinem Rechtsbruch wissen muss, um Täter zu sein, dann ….

…. dann wird das die Frauen psychologisch unter Druck setzen, sich beim Sex deutlich erkennbarer um den Mann zu bemühen als bisher: Auf nicht-feminist.de wurde über ein der Istanbul-Konvention des ER folgendes, geplantes Gesetz berichtet, daß weibliche Sexualität besser vor Männern schützen soll. Doch interessanterweise werden die rechtspolitischen Folgen so gar nicht im Sinne der Frauen und der Feministen ausfallen.

Übersicht:


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tl;dr: Die angestrebte Novelle des Sexualstrafrechts ist verfassungsrechtlich bedenklich, weil sie die Strafbarkeit ohne eine dafür nötige Ingerenz in den Bereich der Garantenstellung vorschiebt. Sie ist demokratietheoretisch bedenklich, weil sie die Wirksamkeit eines postdemokratischen Staatsfeminismus demonstriert. Rechtspolitisch ist sie ebenfalls unklug, weil sie Männern zu strafrechtlichen Präventionsmaßnahmen verleitet, deren Gebrauch Frauen unter Druck setzt, im Bett doch nicht den Sex zu praktizieren, den sie vorziehen. Der sexuellen Revolution würde so ein Bärendienst erwiesen werden.

I. Männer im Recht

Normalerweise kann ein Mensch nur dann zum Straftäter werden, wenn

  • i) er weiß, daß es ein Gesetz gegen sein Verhalten gibt: §17 StGB schließt eine Strafbarkeit aus, wenn der Täter z.B. als Flüchtling in ein fremdes Land kommt, der Sprache nicht mächtig ist und gegen ein nur dort gültiges und inhaltlich exotisches Gesetz verstößt, mit dem nun wirklich keiner rechnen konnte, so daß er seinen Irrtum über die von ihm lokal einzuhaltende Rechtslage nicht vermeiden konnte. Dabei sind die Anforderungen an die Unvermeidlichkeit des Rechtsirrtums so hoch, daß §17 StGB in der Rechtspraxis nur äußerst selten zur Anwendung kommt.
  • ii) er mit seinem Handeln die Rechtsverletzung auch beabsichtigt: Denn genau das unterscheidet in vielen Fällen z.B. einen Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen von einem Mord (§211 StGB) bzw. Totschlag (§212 StBG).

Nun hat unsere Kanzlerfrau Dr. Merkel – die nach Aussagen eines damaligen Promotionskollegen mit ihrem Doktorvater ein Verhältnis hatte – für eine Gesetzesnovellierung grünes Licht gegeben, nach dem eines Sexualdeliktes nun strafbar werden soll, wer von nicht eindeutig gewollten sexuellen Abenteuern nicht ausreichend Abstand hält – auf folgende Weise:

Erste Konstellation:

  • i) Der Mann übt Gewalt gewohnheitsmäßig aus.
  • ii) Die Frau lehnt zu einem Zeitpunkt t Sex ab.
  • iii) Die Frau hat zu einem späteren Zeitpunkt T Angst vor dem Mann und läßt die sexuelle Handlung ohne erneute Ablehnung über sich ergehen.
  • iv) Neu ist, daß zu T der Mann dabei weder Gewalt anwenden, noch drohen muß.

Zur Vereinfachung nehmen wir hier an, daß damit ein rechtsstaatlich berechenbares Verfahren gemeint ist, die gewohnheitsmäßige Gewalt festzustellen.

Zweite Konstellation:

  • i) Der Mann begeht eine sexuelle Handlung gegenüber der Frau.
  • ii) Die vorherige explizite Einwilligung der Frau oder auch ihre vorherige, explizite Ablehnung liegen zum Tatzeitpunkt nicht vor aufgrund der Schnelligkeit der Tatausführung und ihres Überraschungseffektes.
  • iii) Neu ist, daß der Mann sich der expliziten Zustimmung der Frau vorher versichern muß, um seine eigene Strafbarkeit auszuschließen.

Ich vermute mal, daß das Gesetz geschlechtsneutral formuliert werden wird, will da aber natürlich nicht vorgreifen. Daß so ein Gesetz mit dem bisher von Grundgesetz gedeckten Verständnis von Strafbarkeit durch Absenken der Strafbarkeitsschwelle in Konflikt gerät, liegt in zweierlei Hinsicht auf der Hand:

  • (1) In beiden Fällen muß man nicht mehr vor der Tat wissen und wollen, daß man mit der Tat das Recht bricht, sondern man wird schon dann strafbar, wenn man während der Tat nicht sicher ist, ob man das Recht bricht und der Täter nur darauf vertraut, daß kein Recht gebrochen wird.

Auf diese Weise wird staatlicherseits eine mentale Disziplinierung aller Adressaten des künftigen Gesetzes betrieben:

  • (2) Nicht mehr, was getan wurde, zählt nun strafrechtlich, sondern was versäumt wurde, zählt. Denn strafbar wird nun, wer sich nicht selbst darum kümmert, nicht straffällig zu werden – jedenfalls wenn es um Sex geht. Es wird nun via Strafdrohung immer dann eine Gesinnung, ein aktives Bekenntnis zum Recht gefordert, wenn es zu einer sexuell aufgeladenen Situation zwischen zwei Menschen kommt.

Rechtssystematisch ist (2) nun deshalb ein Dammbruch, weil in Sachen Sex erstmals eine Garantenstellung kodifiziert wird, die bisher auf das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern beschränkt war.

  • (3) Wenn z.B. die Eltern ihren 3-jährigen Sohn nur mit Schwimmflügeln ausgestattet sich bei Windstärke 8 im Atlantik vergnügen lassen und er dabei ertrinkt, dann bekommt der Staatsanwalt zu tun, denn es war die durch Ingerenz (hier: willentliche Elternschaft) erworbene Pflicht der Eltern dafür zu sorgen, daß ihrem Sohn, der altersbedingt die Gefahr nicht einschätzen konnte, in objektiv gefährlichen Umständen nichts zustößt, was er selbst nicht wollen würde.

Mit (3) hat vermutlich niemand ein Problem. Was passiert aber, wenn man diese Garantenstellung auf die Sexualität zwischen Fremden überträgt? Wie wäre es, wenn das Gesetz die sexuellen Kontakte zwischen Kindern und Erwachsene regeln würde?

  • (4) In diesem Fall würde der Kinderschutzbund ganz schnell auf den Barrikaden sein, denn wer unreif oder unerfahren ist, wird generell vor den sexuellen Wünschen Erwachsener geschützt, die nicht nur die personale Autonomie von Kindern subtil manipulieren, sondern auch ihre soziale Stellung dabei ausnutzen könnten. Und mehr noch: Wir gehen generell davon aus, daß Kinder es Erwachsenen recht machen wollen und es daher niemals eine valide Zustimmung von Kindern zum Sex mit Erwachsenen geben kann – egal, was sonst passiert.

Und das ist ja auch vernünftig. Das Gesetz wäre also ein Skandal, weil es den Pädophilen in die Hände arbeiten würde. Aber Erwachsene sind ja keine Kinder mehr, oder doch? Denn was Sex angeht, werden Erwachsene von dem geplanten Gesetz gerade nicht mehr wie Erwachsene behandelt, weil ja der sexuelle Kontakt vom Gesetz nun in besonderer Weise durch Absenken der Strafbarkeitsschwelle geschützt werden soll.

  • (5) Dafür gibt es aus logischer Sicht nur zwei mögliche Erklärungen: Entweder nimmt der Gesetzgeber an, daß Erwachsene zu Kindern werden, sobald  sie an Sex denken – was natürlich Unsinn ist – oder er nimmt an, daß es beim Sex zwischen Erwachsenen nicht nur um Sex geht, sondern auch andere, soziale oder psychologische Faktoren im Spiel sind, die die personale Autonomie der Beteiligten tangiert.

In der ersten Konstellation ist das besonders offensichtlich: Denn dort schließt der Gesetzgeber offenbar a priori legitime Fälle von Sexualität in persönlichen Konfliktsituationen aus – was aber völlig weltfremd ist:

  • (6) Die überwältigende Anzahl der Ausübungen von Sexualität findet innerhalb enger emotionaler Bindungen statt und unglücklicherweise ist auch genau das diejenige Lage, in der Menschen eine ausreichende Motivation entwickeln können, um gegen das gemeinsame Moralerbe der Menschheit aus Konflikten heraus übegriffig werden zu können.

Entsprechend kompliziert, verwickelt und schnell wechselnd können die Wünsche der Beteiligten in sexuellen Beziehungen sein und jeder weiß, daß entsprechende Entscheidungen oft nicht sehr klug und das gezeigte Verhalten oft mehr als uneindeutig ist. Das mag u.U. nicht schön sein, aber es gehört eben auch zur Selbstbestimmung der Erwachsenen, sich auf sowas einzulassen bzw. sich fortgesetzt so zu verhalten.

  • (7) Doch genau das will der Gesetzgeber nun nicht mehr wahr haben: Auf einmal meint er ganz genau zu wissen, daß die Zustimmung zu sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen generell keine Frage mehr der sozialen Dynamik zwischen reifen und erfahrenen Personen ist.

Und genau das ist die Gretchenfrage an diesem Gesetzesentwurf: Woher weiß der Gesetzgeber das?

II. Feministische Gesetzgebung

Wie es dazu kommt, daß ein Gesetz so und nicht anders formuliert wird, ist im Nachhinein schwer festzustellen und dem Wortlaut Gesetzes sieht man es schon gar nicht an. Was man allein tun kann, ist, sich zu fragen, mit welcher Weltanschauung das Gesetz übereinstimmt. In diesem Fall ist es der Radikalfeminismus.

  • Das in allen nur erdenklichen Spektralfarben wiederholte Thema des Feminismus ist die bekanntlich die Verteidigung der Selbstbestimmung der Frau gegen den Einfluß des Mannes. Im Radikalfeminisus wurde das von Susan Brownmiller in: Against our Will zu der biologistischen Position ausgebaut, daß die Herrschaft der Männer auf deren Fähigkeit und Willen zurückzuführen sei, Gewalt bzw. sexuelle Gewalt auszuüben, so daß sich Frauen aus Angst oder wegen Drohungen in eine untergeordnete Position einordneten: “Die Entdeckung des Mannes, dass seine Genitalien als Waffe dienen konnten, um Angst zu erzeugen, ist eine der wichtigsten Entdeckungen in prähistorischen Zeiten gewesen, neben der Benutzung von Feuer und der ersten groben Steinaxt. Von prähistorischen Zeiten bis heute, so glaube ich, hat Vergewaltigung eine kritische Funktion gehabt. Sie ist nicht mehr und nicht weniger als ein bewusster Prozess der Einschüchterung, durch den alle Männer alle Frauen in einem Zustand der Angst halten.“ (p.14-15) Die Folge war, daß sie die These vertrat, jeder heterosexuelle Geschlechtsverkehr sei eine Vergewaltigung, weil eine Frau aufgrund ihrer Unterdrückung niemals eine valide Einwilligung zum Sex mit Männern geben könne, das asymmetrische Machtgefälle der Geschlechter lasse das aus prinzipiellen Gründen nicht zu.

Normalerweise wird „rape culture“ als feministischer Kampfbegriff für eine Gesellschaft gebraucht, in der Täter fast nie verurteilt, sondern angeblich noch ermutigt werden. Opfer werden in einer rape culture dargestellt als junge, den Schönheitsidealen entsprechende Frauen, denen gegenüber Männer als Täter ihre sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle halten können, während es angeblich bei sexuellen Gewalttaten nicht um Sex, sondern in Wirklichkeit um Macht gehe. Weil es angeblich um Macht geht, wird es auch als unzumutbar angesehen, daß von Betroffenen erwartet wird, sie müßten sich auf eine bestimmte Weise vor, während oder nach der Tat verhalten und daß Opfern eine Mitschuld gegeben wird, wenn sie davon abweichen. Dazu gehört auch, daß man von ihnen erwartet, sich der Wahrheitsfindung durch den Rechtsstaat in einem Prozeß beugen zu müssen. Dabei wird die Tatsache, daß in ca. 80% der Fälle Konfliktstraftaten vorliegen derart, daß sich Täter und Opfer kennen, als besonders schwerer, zwischenmenschlicher Verrat der Männer an den Frauen eingestuft, obwohl sich Vergewaltiger mehrheitlich in psychologischer Hinsicht in signifikanter Weise vom Durchschnitt der Männer unterscheiden.

Man benötigt nicht viel Intelligenz, um zu erkennen, daß der Normzweck der diskutierten Gesetzesänderung die Bekämpfung der rape culture durch gesetzlich verordnete consent culture ist – wobei die Existenz der rape culture vom Gesetz präsupponiert wird. Denn nur das Machtgefälle aufgrund der Zugehörigkeit zu einer durch Geschlecht gebildeten sozialen Klasse, die sich im Verteilungskampf mit den anderen Geschlechterklassen befindet, ist unabhängig von der sozialen Dynamik zwischen den Personen im Zeitpunkt des Geschehens.

  • Das ist es, was der Gesetzgeber hier ganz genau zu wissen meint: Beim Sex geht es immer auch um Macht – ein zutiefst feministischer Standpunkt, denn in Wahrheit geht es beim Sex natürlich um Nähe und um Lust.

Das ist es auch, was die Männerrechtler und Maskulisten als demokratietheoretisch bedenklichen Staatsfeminismus, als Postdemokratie, bezeichnen. Denn entweder waren hier die Radikalfeministen selbst am Werk oder der Gesetzgeber war nicht in der Lage, sich der politischen Macht des Radikalfeminismus zu entziehen. Denn daß die Übereinstimmung zufällig ist, ist angesichts des verfassungsrechtlichen Risikos der Gesetzesänderung doch eher unwahrscheinlich.

Noch gravierender aber ist die völlige Verständnislosigkeit der wahren Natur des Strafprozesses, die Thomas Fischer einmal so auf den Punkt brachte:

  • “ Das Strafverfahren des Rechtsstaats ist kein Tribunal zur Vernichtung von „Tätern“, „Feinden“ oder Ungläubigen! Es ist ein in Jahrhunderten erkämpftes und gegen Moralunternehmertum jeder Art erstrittenes (und erlittenes) Verfahren, das dem Schutz der Beschuldigten dient. Die Erkenntnis, wer der Täter ist und wer das Opfer, ist das (mögliche) Ergebnis dieses Verfahrens, nicht seine Voraussetzung. Ein Freispruch, weil die Beweise die Schuld nicht belegen, ist keine Niederlage des Rechtsstaats und keine „Schutzlücke“, sondern ein Sieg des Rechts über die Willkür.“

Dem kann man wohl kaum etwas hinzufügen.

III. Rechtspolitische Geschlechterfolgen

Ich will die Lage nicht unnötig dramatisieren: Sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, dann werden nicht plötzlich neue Straftäter aus konfliktbeladenen Beziehungen massenweise herauspurzeln. Für fast alle Männer wird sich überhaupt nichts ändern, weil sie – im heterosexuellen Fall – sich nicht für Frauen interessieren, die sich nicht für sie interessieren:

  • (8) Kein Mensch kann von einem Mann verlangen, daß er an ihm desinteressierte Frau sexuell anziehend findet.

Doch warum gibt es dann diesen post?

Was sich für die meisten Männer im Alltag ändern wird, ist die Notwendigkeit der Prävention im eigenen Interesse, weil der Gesetzgeber die Weitsicht besessen hat, es für clever zu befinden, die Strafbarkeit in eine notorische Grauzone sexueller Zustimmung vorzuschieben. Denn Recht haben und Recht bekommen, sind leider nicht dasselbe – was umso schwerer wiegt, je unklarer die Faktenlage ist.

  • (8) Frauen und Feministen werden gegen jede Art männlicher Prävention sofort einwenden, daß es ja wohl nicht zuviel verlangt sein könne, nicht gewalttätig zu werden und selbst Wert darauf zu legen, daß Frauen die sexuelle Begegnung mit Männern wünschten.

Sowas wie (8) ist voraussehbar, doch nicht des Inhalts, sondern des Einwands wegen – doch warum ist das so?

  • Feministen haben mit männlicher Prävention das Problem, das auf Fälle aufmerksam gemacht werden würde, in denen Männer zu Unrecht wegen ihres Sexualverhaltens vom Gesetzgeber verfolgt werden. Denn das wiederum lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, daß die Sexualität zwischen Männern und Frauen eben doch nicht so simpel und banal ist, wie sich das Feministen so vorstellen.

Frauen haben mit dieser Art männlicher Prävention aber zwei ganz andere Probleme:

1) Machtverlust: Eine Dokumentation aller sexuellen Kontakte würde auf lange Sicht das tatsächliche Sexualverhalten der Frauen ans Licht bringen. Frauen profitieren aber gegenwärtig davon, daß sie durch Verleugnen ihrer eigenen Sexualität das traditionelle, auf einer dualistischen Trennung von Körper und Geist beruhenden Sexualitätsverständnis unterstützen:

  • (9) Das erotische Verlangen des Mannes ist ausschließlich auf den Körper gerichtet. Der Körper ist das Gegenteil einer komplett unkörperlichen Persönlichkeit, so daß das erotische Begehren des Mannes immer eine Mißachtung der begehrten Person ist. Umgekehrt gilt weibliche Sexualität als vollständig unkörperlich und komplett instrumentalisiert in Bezug auf soziale, weibliche Gefühle und weibliche Moral.

Und Frauen, die den Körper eines Mannes generell nicht als etwas Sexuelles ansehen, so daß sie Wissen über seine Persönlichkeit benötigen, um das zu ändern, haben natürlich niemals einen Grund, sexuell auf Männer zuzugehen – es sei denn, sie wollen anderweitig ihre Dienste. Diese Tatsache erzeugt weibliche Macht über Männer in drei Schritten:

  • (10) Im ersten Schritt besteht die Folge von (9) darin, daß Frauen, die niemals in der Annährung an Männer die Initiative ergreifen, jeden Kontakt zu Männern künstlich und damit das öffentliche Bild des Mannes vollständig sexualisieren. Diese Sexualisierung durch Frauen ist den meisten Männern unangenehm. Die dafür nötige hypoagengy der Frauen auch.
  • (11) Im zweiten Schritt muß die Demütigung, die Frauen durch Konfrontation mit männlicher Sexualität erleiden, natürlich ebenso durch den Mann kompensiert werden, wie die Enttäuschung, die der weiblichen Sexualität durch eine intime Begegnung mit einem Mann bereitet wird.
  • (12) Ein Mann, der diese Kompensation verweigert, kann als unmoralischer Ausbeuter hingestellt werden, während sich die Frau als moralischer Wächter der Gerechtigkeit profiliert.

Offenbar ist (10)-(12) eine bedeutende Machtposition zwischen den Geschlechtern, die von Frauen schon dadurch erlangt werden kann, daß eine Frau nicht jedem sagt, was sie mit welchem Mann im Bett anstellt: Niemand würde klarerweise zu einem so günstigen Geschäft NEIN sagen.

2) Weiblichkeitsverlust: Für viele Frauen ist es in ihrem Selbstverständnis als Frauen enorm wichtig, von Männern begehrt zu werden.

  • (13) Für viele Frauen ist das Begehrtwerden selbst etwas Sexuelles, weshalb viele Frauen auch autoerotische Überwältigungsphantasien (von Vergewaltigungsphantasien durch das Fehlen des Widerwillens streng zu unterscheiden!) pflegen, in denen sie einen Mann durch ihr bloßes Erscheinen und ihre Ausstrahlung so um den Verstand bringen, daß er quasi besinnungslos vor Begierde wie ein Stier die Grenzen zur Strafbarkeit niederwalzt.

Natürlich ist (13) ein wenig drastisch, aber das Prinzip wird gut daran klar: Viele Frauen mögen es, sich auch ohne explizite Aufforderung oder Zustimmung der sexuellen Initiative der Männer zu überlassen, weil sie daran meinen ablesen zu können, was sie dem Mann wert sind oder wie sehr er sie begehrt.

Die durch den angestrebten Gesetzentwurf nötige Prävention der Männer wird aber unweigerlich dazu führen, daß alle diese Frauen in Zukunft leer ausgehen, denn kein Mann wird in einer unklaren Situation noch das Risiko eingehen, initiativ zu werden – auch dann nicht, wenn weder Gewalt noch Überrumpelung im Spiel sind, denn Recht haben und Recht bekommen sind nun mal einfach nicht dasselbe.

  • (14) Schon jetzt beschweren sich die Frauen darüber, daß es keine guten Männer mehr gibt, daß Männer Frauen nicht mehr ansprechen, sie nicht mehr jagen, sich nicht mehr um sie bemühen, ihnen keine Komplimente und keine Geschenke mehr machen. Ich frage mich, wie sich wohl das Geschrei dieser Frauen entwickeln wird, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist?

Pikanterweise gibt es neben der Prävention durch Dokumentation z.B. via Videoaufzeichnung auch noch eine andere Möglichkeit für Männer, sich aus kritischen, sexuellen Situationen mit Frauen herauszuhalten und sie wurde in (6) bereits angedeutet:

  • (15) Nämlich dann, wenn Männer keine emotionalen Bindungen zu Frauen mehr aufbauen, so daß sexuelle Kontakte für heterosexuelle Männer allein der Triebabfuhr dienen, wird aus dem Sex zwischen heterosexuellen Erwachsenen von männlicher Seite derjenige Sprengstoff rausgenommen, der eine Eskalation typischerweise erst ermöglicht.

Mit anderen Worten: Radikalfeministen veranlassen ein Gesetz, daß genau derjenigen Objektifizierung der Frauen durch Männer Vorschub leistet, die sie selbst seit Jahrzehnten verteufeln.

Darüber hinaus werden Männer, die finden, daß Frauen sich im Bett gefährlich passiv verhalten, einfach mal mittendrin aufstehen und gehen – aus Selbstschutz. Und da sowas einer Beziehung nicht besonders förderlich ist, wenn es sich wiederholt, wird das diejenigen Frauen unter Druck setzen, die ihre Männer lieben und sie dazu nötigen, im Bett erkennbar für alle den Mann aktiv zu befriedigen, damit dem Mann auch nur ja keine Zweifel kommen und er nicht aus Selbstschutz vom Bett aus unmittelbar das Weite sucht.

  • (16) Das ist nicht nur nicht besonders schön für die Frauen, sondern erzeugt erst genau diejenige Machtstellung des Mannes, die bisher nicht da war, weil nun der Selbstschutz des Mannes von ihm selbst als Druckmittel gegen die Frauen für deren sexuelles Engangement eingesetzt werden kann. Und für Männer ist es auch nicht besonders schön, da sie sich nun fragen müssen, ob die Frauen nicht aus Angst vor seinen Druckmitteln in vorauseilendem Gehorsam und nicht aus Zuneigung ihr Engagement im Bett zeigen – was übrigens eine klassische Machtkonstellation nach Foucault ist.

Und wir Maskulisten wollen so einen Scheiß nicht! Denn Sexualität funktioniert nur, wenn man sie sich gegenseitig schenkt.

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18 Kommentare

  1. […] Elmar Diederichs setzt sich mit dem Thema ebenfalls auseinander: Wenn Mann nicht mehr von seinem Rechtsbruch wissen muss, um Täter zu sein, dann …. […]

  2. Peter Müller sagt:

    Guter Beitrag. Reich ihn doch mal als Stellungnahme ein. (natürlich um einige Passagen gekürzt – Du weisst schon welche… 😉 )

    Im weiteren Verlauf des Verfahrens könntest Du ihn dann auch den zuständigen Ausschussmitgliedern zukommen lassen.

  3. einsiedler sagt:

    die männer dürfen das – frauen sind nie sicher:
    wie viele deutsche männer nehmen denn die frauen in deutschland als wirklich gleichwertig und gleichberechtigt wahr, so wie es im grundgesetz steht?
    frauen und männer sind strukturell auch in deutschland nicht gleichberechtigt, auch wenn es auf dem papier so aussieht. daran wird sich nichts ändern, solange die frauen nicht wieder anfangen, sich für ihre rechte einzusetzen. wieder ist mehr mehr feminismus in deutschland nötig, in den köpfen, im individuellen handeln, in zwischenmenschlicher, beruflicher und politischer hinsicht.
    die frauenfeindliche position des islam ist für mich genauso unerträglich wie die haltung der katholischen kirche zur gleichberechtigung der frauen. welche moderne frau mit bildung und gesunder persönlichkeit findet es (nach etwa 100 jahren frauenemanzipation) noch in ordnung, an eine institution kirchensteuer zu zahlen, die frauen diskriminiert?…..https://einsiedlerblog.wordpress.com/2016/01/09/die-maenner-duerfen-das-frauen-sind-nie-sicher/

  4. quellwerk sagt:

    Starker Text. Er ist nur möglich, weil du die feministischen Begriffe ernstnimmst und beherrscht. Deswegen kannst du ihre Verzahnung mit der Gesetzesnovelle nachweisen und die nur behauptete Ingerenz bloßstellen, inklusive der sich daraus ergebenden nicht beabsichtigten Nebenwirkungen.
    Deine Argumentation ist auch mir als juristischen Laien einsichtig. Wenn dies ein Beispiel der Methodik analytischen Maskulismus sein soll, dann ist sie vielversprechend. Alle wissenschaftlich vorgehende Kritik am Feminismus ist nützlich. Die Evolutionsbiologie wartet immer noch darauf, in einen größeren theoretischen Zusammenhang eingebunden zu werden. Hier ist Jan Deichmohle am Werk, dessen kommendes Buch ich gerade Korrektur lese.
    Du hast die fehlende Vorbildung der Männerbewegung bzgl. der analytischen Philosophie bei „Alles Evolution“ hervorgehoben. Die Diagnose ist richtig. Ich versuche, mich dort einzufinden, allerdings ist die Menge des Stoffes gewaltig. Was mich von dieser Richtung immer abgehalten hat, war, dass einige Konzepte der analytischen Philosophie dem Poststrukturalismus in die Hände spielt und hier besonders der Relativismus. Realität und Wahrheit ist ein nie versiegendes Thema der analytischen Philosophie, was sich naturgemäß aus der Sprachzentrierung ergibt. Möglicherweise sind wir Zeugen einer wissenschaftlichen Renaissance zweier Denkrichtungen, die dem Postrukturalismus vorläufig waren und von ihm überrannt wurden.

    Dieser Text von mir ist nicht als derailing (labern) gemeint, nur ein Kommentar, der keine Antwort erwartet. Ich weiß, dass solche Überlegungen von dir angemessen eingeschätzt werden.

    • @quellwerk

      „Wenn dies ein Beispiel der Methodik analytischen Maskulismus sein soll, dann ist sie vielversprechend.“

      Ja, von der Übertragung dieser Methoden erhoffe ich mir wichtige Änderungen: Es geht nicht nur darauf, daß wir effektiver werden, sondern auch darum, daß wir attraktiver werden für Intellektuelle.

      „Die Evolutionsbiologie wartet immer noch darauf, in einen größeren theoretischen Zusammenhang eingebunden zu werden.“

      Aus meiner Sicht ist das viel weniger ein Problem des Feminismus, als der Frauenkritik. Und Frauenkritik ist weniger ein Problem des Maskulismus als der heerosexuellen Männerbewegung. Der Maskulismus als theoretischer Arm der Männerbewegung hat in meinen Augen die Aufgabe, die Männerbewegung mit begrifflichen Mitteln auszurüsten, die diese Kritik tragfähig machen. Doch der soziale Druck auf Geschlechter sollte nicht – wie im Feminismus – von einer Theorie/Ideologie kommen, sondern von anderen Geschlecht.

      Evolutionsbiologie würde ich versuchen, von vier Seiten aus anzugehen:

      1. Probblem Determinisms: Welche Freiheit läßt uns die Tatsache, daß der Geist vom Gehirn erzeugt wird?

      2. Problem Wissenschaftstheorie: Beruht Biologismus auf einem besonderen – eventuell falschen, auf Popper zurückgehenden – Verständnis des Funktionierens von Wissenschaft?

      Hier wäre auf derselben Grundlage eine Kritik der Gender Studies möglich – ist also ein wichtiger Punkt.

      3. Problem Ethik: Gibt es evolutionäre Moral und was besagt sie? Nimmt sie eventuell eine Sonderstellung in der Geschlechterfrage ein?

      4. Problem Reduktionismus: Sind soziale Verhaltenserklärungen auf naturwissenschaftliche Eerklärungen zurückführbar?

      Generell halte ich – und das war früher anders – Biologismus für ein ziemlich unwichtiges Randproblem, das kaum antifeministische Relevanz hat.

      Zweitens – und hier kommt die Frage maskulistischer Politik ins Spiel – bemerke ich unter Männern sei Neuestem einen vorsichtig tastenden Antifeminismus, der aber aus einem Ungerechtigkeitsgefühl gespeist wird und den man mit der biologistischen Keule sicher erschlagen, d.h. die solchermaßen interessierten Männer glech wieder verjagen würde: Das PR-Problem des Maskulismus beruht ja gerade darauf, daß der Feminismus für sich geltend macht, die einzige Kulturevolution zu sein, die aus vernunftgetriebener Moral ein höheres zivilisatorisches Niveau erreicht hat. Und klarerweise kann kein biologistischer Maskulismus diesen PR-Nachteil aufholen.

      Aus diesen Gründen würde ich diese Reihenfolge einhalten, denn die Zeit arbeitet für uns und viele Intellektuelle stehen mit Biologismus auf Kriegsfuß.

      „Ich versuche, mich dort einzufinden, allerdings ist die Menge des Stoffes gewaltig.“

      Wenn du konkrete Interessen hast, dann bin ich dir gerne behilflich. Ich hätte dich gerne als Mitstreiter für den analytischen Maskulismus.

      „Was mich von dieser Richtung immer abgehalten hat, war, dass einige Konzepte der analytischen Philosophie dem Poststrukturalismus in die Hände spielt und hier besonders der Relativismus. Realität und Wahrheit ist ein nie versiegendes Thema der analytischen Philosophie, was sich naturgemäß aus der Sprachzentrierung ergibt.“

      Vollkommen richtig erkannt und man muß dieses Problem sehr ernst nehmen. Einen gewissen Relativismus wird man hinnehmen müssen, das Aufgabe ist sie, zu zeigen, daß er an den entscheidenden Stellen abwesend oder unschädlich ist. Ich arbeite noch an der Lösung dieses wirklich schwierigen Problems.

      „Möglicherweise sind wir Zeugen einer wissenschaftlichen Renaissance zweier Denkrichtungen, die dem Postrukturalismus vorläufig waren und von ihm überrannt wurden.“

      Das ist eine erstaunlich weitsichtige Bemerkung: Genauso ist es – wenngleich die Analytiker den Sturmlauf des Poststrukturalismus eher verschlafen haben und sich nun verwundert die Augen reiben.

      Generell halte ich Feminismus nur für ein Vehikel des politico-social engineering:

      a) einerseits für eine moralische Rechtfertigung der Postdemokratie, indem die heute Moral die früher der Verfassung vorbehaltene Aufgabe der Begrenzung demokratischer Selbstbestimmung übernimmt und dadurch die Elitenherrschaft moralisch unvermeidlich erscheinen läßt.

      b) andererseits für eine moralische Infantilisierung der Bevölkerung: Denn die feministische Ethik ist eine der tugendhaften Reaktion auf eine Handlung und ein Ereignis, eine Sache der anständigen Erwiderung unter Ausschluß aller Fragen der moralisch richtigen, handlungsleitenden Prinzipien (deontologische Ethik) und andererseits der Konsequenzen z.B. für künftige Generationen oder auch uns selbst. Für politisches Handeln muß das aber fatal ausgehen, die Moral zwischen Personen ist weder so einfach übertragen auf das Verhältnis von Staat und Bürger noch auf die zwischen Staaten.

      Doch das alles haben die Aktivisten der manosphäre bislang überhaupt noch nicht auf dem Schirm.

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