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Lucas Schoppe über hate speech und der politische Staat

Lucas Schoppe, unser Aushängeschild der männerbewegten blogossphäre von links, setzt sich für das Menschenrecht der Freiheit der Rede ein. Und weil er nie ein böses Wort verliert und immer versucht, alle miteinander zu versöhnen, kommt sein Standpunkt bei allen auch immer gut an. Bei allen bloggern? Nein! Ein von unbeugsamen Galliern besetztes Dorf … ähmm ich meine natürlich: von unbeugsamen Humanisten besetzte blogs hören nicht auf, dem irreführenden Verwässern von links Widerstand zu leisten – here is why.

I. Soziale Rechte des Kollektivs vs. individuelle Menschenrechte

So wie ich das sehe, besteht der fragliche post aus zwei Kerngedanken, die ich hier – auf das Wesentliche reduziert – wiedergebe. Dabei bedeuten eckige Klammern immer, daß ich am Originaltext etwas verändert habe.

  • (A) „No Hate Speech – Wo ist dabei das Problem? Wir sind doch schließlich alle gegen den Hass. […] Das ist ja möglicherweise gerade das Problem. Wer tritt schon für Hass, für Krieg und Feindschaft und für das Elend in der Welt ein? […] Da aber alle gegen den Hass sind, ist Hass etwas, dass sie rituell allein ihren Gegnern unterstellen. […] Wenn diese Unterstellungen irrational sind, erfüllt gerade das eine Funktion. Es entsteht der Eindruck,dass diejenigen, denen Hass zugeschrieben wird, gar nicht zu Gruppe der vernunftfähigen menschlichen Wesen gehören. […] [In der Demokratie] geht es um einen humanen Ausgleich verschiedener, jeweils mehr oder weniger legitimer Interessen. Wer aber durch Hass motiviert ist, der habe überhaupt keine rationalen Interessen, sondern irrationale Gewaltbedürfnisse, verdrängte Ängste, der formuliere eine Absage an die gemeinsame Menschlichkeit. Mit so jemandem sei kein Ausgleich möglich, der könne nur bekämpft werden.

Doch das Problem hieran besteht nicht darin – wie Lucas Schoppe meint – daß ein kindlicher Glaube, selbst für die Liebe einzutreten und gegen die Hassenden zu stehen „einer dichotom-manichäischen Weltsicht“ entspricht, die auf Narzismus hindeutet – selbst, wenn das de facto so sein sollte. Denn „Ho Hate Speech“ ist eine Kampagne, die den Verdacht erweckt, im öffentlichen Interesse zu sein. Genau das ist das Problem.

  • Bei Schoppe ließt man das hingegen anders: Sein Ansatz ist psychologisch, insofern irrationale Hassvorwürfe das reale Funktionieren einer Demokratie unterminieren würden, da hater – auf die eine oder andere Weise – von den Demokratie Praktizierenden nicht ernst genommen werden müßten. Schoppe versucht, uns glauben zu machen, daß ein psychologisches Problem politisch wird. Doch so funktioniert die Sache nicht: In einer repräsentativen Demokratie ist die politische Relevanz psychologischer Einstellungen nur marginal, da das Volk nur in Wahlen demokratisch wirksam wird. Darüber hinaus haben erstens die politischen Repräsentanten bereits Stellung genommen, so daß sie nicht mehr beeinflußt werden müssen und zweitens ist die Zielgruppe der Kampagne das Volk: Die Bürger sollen auf Linie gebracht werden, nicht die Menge der politischen Repräsentanten. Insbesondere kommt bei Schoppe unter (A) die Rolle des Staates überhaupt nicht vor.

Aber wenn sich der Staat (respektive die EU) auf Initiative der politischen Repräsentanten hin engagiert, ändert sich alles: Der Staat kann seine Steuermittel nicht beliebig ausgeben. Es gibt gesetzliche Aufträge wie Bildung, Kultur, Verteidigung, Gesundheit oder Infrastruktur und Vorgaben für die Mittelverwendung. Entsprechende Listen sind jedoch nie vollständig und die staatlichen Institutionen haben gewisse Spielräume, öffentliche Aufgaben und Interessen wahrzunehmen. Und wenn etwas im öffentlichen Interesse steht, dann ist ein Fall gegeben, in dem das Gemeinwohl über den Individualinteressen steht.

  • (1) Der wahre Konflikt, von dem wir bei Schoppe kein Wort lesen, besteht folglich darin, daß die öffentlich finanzierte no-hate-speech-Kampagne ein statement ist, nach dem die Förderung des Gemeinwohls durch Unterdrückung fieser Aussagen schwerer wiegt, als das individuelle Menschenrecht auf Äußerung seiner Meinung.

Für Humanisten ist das auch leicht zu erkennen:

Und eine no-hate-speech-Kampagne, die so sehr im öffentlichen Interesse ist, daß der Staat die Finanzierung übernimmt, sagt aus, daß die einzelnen Menschen diese Demütigung im Interesse des Wohls des verbleibenden Kollektivs hinzunehmen haben, das selbst keine Menschenwürde beanspruchen kann, weil soziale Klassen keine Empfindungen haben und daher nicht gedemütigt werden können.

II. Der politische Staat

Wie kommt es eigentlich, daß der Staat sich nicht aus dem Umgangston in den öffentlichen Diskussionen seiner Staatsbürger raushält? Was darf der Staat tun?

  • Kein Staat schützt die Gefühle seiner Staatsbürger, denn kein Staatsbürger kann einen politischen Repräsentanten oder eine andere Person dazu ermächtigen, ihn in höchstpersönlichen Angelegenheiten zu vertreten. Daher fehlt es jeder staatlichen Gewalt an der Legitimation, sich für die höchstpersönlichen Angelegenheiten seiner Staatsbürger einzusetzen. Menschenwürde hingegen beruht allein auf der Zugehörigkeit zu einer biologischen Gattung.
  • Doch es ist klarerweise im Interesse des Gemeinwohls, wenn sich der Staat für die soziale Würde seiner Staatsbürger engagiert und es gibt Fälle, in denen das engagement des Staats für die soziale Würde dem zur Menschenwürde gehörenden Eigentumsrecht vorgeht, z.B. wenn der Staat besondere Steuern erhebt, um eine Pflege totkranker Menschen in Würde von öffentlicher Hand her zu gewährleisten.

Die soziale Würde, welche aus dem Entmündigungsverbot entwickelt wird, meint Würdeverletzungen, die reversibel sind, insofern es für sie eine Entschuldigungskultur gibt, die nicht von Forderungen aus vergeltender Gerechtigkeit gedeckt sind, und sie meint vor allem eine geschützte Privatsphäre, das Wahrgenommenwerden als Individuum und die Kontrolle über sich selbst und die eigenen Angelegenheiten. Die soziale Würde ist ein klarer Fall der positiven Freiheit, der Gestaltungsfreiheit der Individuen über ihre persönlichen Belange: Was es heißt, daß die soziale Würde eines Menschen verletzt wird, hängt von den Umständen ab, unter denen dieser Mensch lebt und den Interessen, die er hat.

Was ist, wenn die Person A fies ist und voller Hass in der Öffentlichkeit gemeine Sachen zu B sagt? Wie muß der Staat das Gemeinwohl verstehen, um sich nicht raushalten zu können? Indem der Staat die no-hate-speech-Kampagne aus öffentlichen Mitteln unterstützt, stellt er sich einerseits auf den inhaltlichen Standpunkt, daß die soziale Würde der Menschen und damit das Gemeinwohl durch Nicht-Einhaltung der sog. KZ-Tugenden wie z.B. Mäßigung geschädigt wird: Mit Mäßigung kann man zwar ein KZ führen, aber ein KZ verhindern – das kann man damit nicht. Andererseits stellt sich der Staat auf den inhaltlichen Standpunkt, daß diese Verletzung der sozialen Würde durch keine vorangegangene Verletzung der Gerechtigkeit gedeckt ist. Die Sache ist subtil:

  • (3) Der Staat fängt hier an, selbst nicht nur moralisch zu agieren – das darf er im Rahmen des Grundgesetzes tun – er fängt an, festzulegen, daß nicht nur Verletzungen der Selbstbestimmung als Verletzungen der sozialen Würde der individuellen Staatsbürger als Träger der alleinigen Staatsgewalt i.S.v. Art. 20 GG seine Sache sind, sondern darüber hinaus die Frage, welche Alltagsmoral zur sozialen Würde zählt und welche nicht. Und zweitens fangen die staatlichen Stellen angesichts der fraglichen Kampagne an, zu beurteilen, welche politischen Meinungsäußerungen realiter berechtigt sind derart, daß die unberechtigten öffentlich von seiten des Staates via Kampagnenfinanzierung bekämpft werden dürfen.

Doch das darf kein demokratischer Staat tun. Demokratische Institutionen haben politisch neutral zu sein und sie nehmen ihre politischen Aufträge entweder vom Grundgesetz oder – in einer repräsenativen Demokratie via Parlament – vom Wähler entgegen. Und mehr geht nicht. Für Humanisten ist die Vorstellung eines politischen Staates völlig inakzeptabel, da Humanisten im Kern libertär sind.

Bei Schoppe lesen wir hingegen etwas von einer Verwischung der Grenze zwischen strafloser und strafbarer, weil entwürdigender Meinungsäußerung. Doch davon ist nichts zu sehen. Schoppe moniert auch, daß die Befürworter der no-hate-speech-Kampagne selbst hater sind. Letzteres mag stimmen, hat aber nichts damit zu tun, daß der Staat – wie in (3) gezeigt – öffentlich politisch Partei nimmt.

  • (4) Wir können daher sagen, daß das wahre Problem der no-hate-speech-Kampagne eine humanistisch wie demokratisch inakzeptable Manifestation eines politisch parteilichen Staates ist, der sich auf den Standpunkt stellt, die Demütigung seiner Staatsbürger, ihre Meinung nicht sagen zu dürfen, sei akzeptabel angesichts einer Förderung des Gemeinwohls durch Wegfall ungerechtfertiger Angriffe auf die soziale Würde seiner Staatsbürger.

III. Die versehendlich abhanden gekommene Klassik

Vereinfacht ausgedrückt: Der Staat gibt vor, die Öffentlichkeit vor Kritik zu schützen, indem er sagt, diese Kritik sei würdeverletzend, weil  moralisch unzulässig, insofern sie allein auf unbotmäßigen Emotionen angesichts nicht-bestehender Tatsachen beruhe.

  • Die Weltraumaffen haben hier den richtigen Riecher: Kein Wort ist illegal. Und wenn nicht von vornherein und unabänderlich feststeht, welche Aussage wahr oder falsch ist, dann kann man auch nicht vorab wissen, welche Meinung wirklich nur auf Emotionen beruht. Und in dem Fall kann in der Tat keine Aussage per se unmoralisch oder strafbar sein. Das gilt auch für Beleidigungen – was der Gesetzgeber wegen §§ 186, 187, 192, 193 StGB sehr wohl weiß.

Zweifellos gibt es aber Kommentare oder Artikel im Netz, wo sich die Leute so richtig auskotzen. Für Lucas Schoppe ist das ein Problem:

  • (B) „Was aber kann gegen verbale Gewalt im Netz getan werden? […] Das Beispiel des FR-Redakteurs zeigt, dass die Gleichgültigkeit gegenüber solcher Gewalt, gar ihre Legitimation eng zusammenhängt mit dem Rückzug aus offenen Diskussionen und mit dem Einrichten in Filterblasen. Dort sind dann Menschen gleicher Meinung unter sich […] und sie nehmen die, die anderer Meinung sind, entweder als unwissende Idioten oder als Agenten des Hasses wahr. Gewalt gegen diese Hater erscheint damit nicht als Aggression, sondern als legitime Verteidigung des Guten, des Liebevollen, der Demokratie und der Menschlichkeit. […] Aus der Sicht der eigenen Filterbubble aber erscheint die Einschränkung der Meinungsfreiheit jeweils als ein Beitrag zur Befriedung der Gesellschaft. […] Es gibt aber nun einmal Positionen, die falsch oder unmenschlich sind. Was soll gegen die getan werden, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken? […] Sachlich falsche oder inhumane Positionen verfestigen sich eben deshalb, weil ihre Vertreter sich nicht mit Gegenreden auseinandersetzen müssen. Gäbe es tatsächlich einen allgemeinen, herrschaftsfreien Diskurs, dann ließe sich die [falsche] Meinung nicht halten. […] Die Förderung der Meinungsfreiheit hilft gegen Aggressionen im Netz – nicht ihre Einschränkung.“

Mal vorweg: Wenn sich Leute im Netz – wie herzhaft auch immer – auskotzen, dann ist das keine verbale Gewalt.

  • Denn erstens gibt es genau einen Schuldigen, wenn etwas im Netz gelesen wird, das mißfällt: Den Leser. Und das Heilmittel könnte einfacher nicht sein: Atmen muß man – lesen muß man nicht. Es gibt ein Recht auf saubere Luft, aber keines auf eine saubere, anständige Welt ohne psychologische Emissionen.
  • Und zweitens gibt es nicht-tätliche z.B. psychische Gewalt durch Worte nur in emotionalen Bindungen – Bindungen, aus denen man sich nicht ohne weiteres lösen kann und in denen man insofern ausgeliefert ist. Wenn aber z.B. eine Feministen von einem Humanisten im unpersönlichen Internet angepisst ist, der sich für Rechte von Männern einsetzt, kann mir keine Macht der Welt weißmachen, daß diese Feministin an den ihr persönlich völlig unbekannten Humanisten schon emotional gebunden war, bevor die fraglichen Worte überhaupt fielen.

Es gibt keine verbale Gewalt im Netz. Es gibt gelegentlich im Netz nur unflätige Worte. Wer sie nicht mag, guckt Katzenbilder. Punkt.

Schoppes Ansatz in (B) hingegen ist wiederum psychologisch:

  • Gleichgültigkeit gegenüber verbaler Gewalt sei eine Folge von Filterblasen, die die Filterblaseninsassen auf magische Weise dazu bringe, Menschen anderer Meinung als Agenten des Hasses einzustufen, vor denen die für die ganze Gesellschaft gehaltene Filterblase gewaltsam geschützt werden müsse. Sein Vorschlag ist angesichts dieser Diagnose konsequent: Bringt die Leute in einen herrschaftsfreien Diskurs, das befreit von falschen Meinungen.

Doch so funktioniert die Sache schlicht nicht: Die no-hate-speech-Kampagnen-Befürworter halten sich nicht für die ganze Gesellschaft, sondern für eine kleine Elite, die den Rest der Vollidioten moralisch und politisch führen muß. Vielleicht ist diese Sichtweise falsch, aber sie leiden nicht an einer Diät an Beispielen als Folge einer Filterblase, sondern sie sind ganz im Gegenteil der Meinung, die furchtbaren Zustände in der Welt sehr genau zu bemerken. Entsprechend sind sie vermeidlicher, verbaler Gewalt gegenüber alles andere als gleichgültig, sondern ganz im Gegenteil – sie beurteilen als einzige aus erlesener moralischer Kompetenz korrekt, wie die wahre Realität aussieht. Und sie nehmen es auf sich, mit den Mitteln der hater für andere Menschen außerhalb der eigenen Filterblase zurückzuschlagen – aus Pflicht oder gerechtem, ja heiligem Zorn in vergeltender Gerechtigkeit und nicht aus Gleichgültigkeit: Es gibt keine mangelnde Konfrontation mit der Realität, wie Schoppe das glaubt. Stattdessen gibt es einen moralischen Befreiungsauftrag für die Realität, die als unmenschlich beurteilt wird. Erst aus dieser Perspektive heraus, ziehen sich die Leute in Filterblasen zurück – weil sie keine Lust haben, sich von Leuten, die partout nicht befreit werden wollen, von ihrer revolutionären Arbeit abhalten zu lassen, während der Rest der Schafe sehnsüchtig vor sich hindarbt. Die Filterblase selbst erzeugt nichts, was nicht vorher schon da war.

So geht das.

Natürlich finden alle Kommentatoren Schoppes Artikel wunderbar – wie immer.

Nur ich – ich steh da und frage mich, warum ich diesen Scheiß jedes Mal wieder lese.

links zum Thema:


5 Kommentare

  1. […] Jungs und Mädchen: Lucas Schoppe über hate speech und der politische Staat […]

  2. Nun, Scheiß, würde ich zu Schoppes Gedanken nicht sagen. Es ist eine Perspektive, wie Ihre Gedanken ebenfalls einen Blickwinkel darstellen. Sie sind radikaler, Schoppe eher deutscher, konsensual; weswegen ich beide Beiträge gelikt habe.
    Aber in der Tat gilt die Disziplin im Internet wie auch in der analogen Welt: Nicht jeden Mist lesen!

  3. […] ein auf Erfolg designter Maskulismus gemäßigt, weil anschlußfähig […]

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